Arnela (Diskussion | Beiträge) K |
Arnela (Diskussion | Beiträge) K (Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz wurde nach Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzversicherung verschoben) |
(kein Unterschied)
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Rechtsschutz zur Verteidigung gegen den Vorwurf, eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit - oder eine sonstige Ordnungswidrigkeit fahrlässig - begangen zu haben, z.B.
Fallbeispiele:
Siehe Rechtsschutzversicherung
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).