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Arnela (Diskussion | Beiträge) K (Schadenersatz-Rechtsschutz wurde nach Schadenersatz-Rechtsschutzversicherung verschoben) |
(kein Unterschied)
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Rechtsschutz für die Durchsetzung - nicht für die Abwehr - gesetzlicher Haftpflichtansprüche gegen einen Schädiger bei erlittenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, z. B. nach einem Verkehrsunfall
Siehe Rechtsschutzversicherung
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).