(Redaktionelle Änderung) |
Arnela (Diskussion | Beiträge) K |
||
(3 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | für die Durchsetzung - nicht für die Abwehr - gesetzlicher Haftpflichtansprüche gegen einen Schädiger bei erlittenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, z. B. nach einem Verkehrsunfall | + | Rechtsschutz für die Durchsetzung - nicht für die Abwehr - gesetzlicher Haftpflichtansprüche gegen einen Schädiger bei erlittenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, z. B. nach einem Verkehrsunfall |
* Schmerzensgeld, Arzt-, und Krankenhauskosten | * Schmerzensgeld, Arzt-, und Krankenhauskosten | ||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
* Verdienstausfall, Rentenzahlungen | * Verdienstausfall, Rentenzahlungen | ||
− | Fallbeispiele | + | ===Fallbeispiele=== |
* Sie haben einen '''Verkehrsunfall''' mit erheblichem Sachschaden. Nachdem die Gegenseite Mitverschulden einwendet und nur geringfügig reguliert, schalten Sie einen Rechtsanwalt ein. Da nicht absehbar ist, ob Ihr eigener Schadensersatz-Anspruch durchdringt, haben Sie ein hohes Kostenrisiko... | * Sie haben einen '''Verkehrsunfall''' mit erheblichem Sachschaden. Nachdem die Gegenseite Mitverschulden einwendet und nur geringfügig reguliert, schalten Sie einen Rechtsanwalt ein. Da nicht absehbar ist, ob Ihr eigener Schadensersatz-Anspruch durchdringt, haben Sie ein hohes Kostenrisiko... | ||
Zeile 12: | Zeile 12: | ||
+ | ==Weiterführende Links== | ||
− | + | Siehe [[Rechtsschutzversicherung]] | |
− | Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] | + | |
+ | |||
+ | ==Quellenhinweis== | ||
+ | |||
+ | Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de]. | ||
[[Kategorie:Rechtsschutz]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen--> | [[Kategorie:Rechtsschutz]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen--> |
Rechtsschutz für die Durchsetzung - nicht für die Abwehr - gesetzlicher Haftpflichtansprüche gegen einen Schädiger bei erlittenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, z. B. nach einem Verkehrsunfall
Siehe Rechtsschutzversicherung
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de.