Schadenersatz-Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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für die Durchsetzung - nicht für die Abwehr - gesetzlicher Haftpflichtansprüche gegen einen Schädiger bei erlittenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, z. B. nach einem Verkehrsunfall  
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Rechtsschutz für die Durchsetzung - nicht für die Abwehr - gesetzlicher Haftpflichtansprüche gegen einen Schädiger bei erlittenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, z. B. nach einem Verkehrsunfall  
  
 
* Schmerzensgeld, Arzt-, und Krankenhauskosten  
 
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* Verdienstausfall, Rentenzahlungen  
 
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* Sie haben einen '''Verkehrsunfall''' mit erheblichem Sachschaden. Nachdem die Gegenseite Mitverschulden einwendet und nur geringfügig reguliert, schalten Sie einen Rechtsanwalt ein. Da nicht absehbar ist, ob Ihr eigener Schadensersatz-Anspruch durchdringt, haben Sie ein hohes Kostenrisiko...  
 
* Sie haben einen '''Verkehrsunfall''' mit erheblichem Sachschaden. Nachdem die Gegenseite Mitverschulden einwendet und nur geringfügig reguliert, schalten Sie einen Rechtsanwalt ein. Da nicht absehbar ist, ob Ihr eigener Schadensersatz-Anspruch durchdringt, haben Sie ein hohes Kostenrisiko...  
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Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] (''Stand des Originaltextes 2008'').
 
  
 
   
 
   
 
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Aktuelle Version vom 7. Januar 2010, 13:39 Uhr

Rechtsschutz für die Durchsetzung - nicht für die Abwehr - gesetzlicher Haftpflichtansprüche gegen einen Schädiger bei erlittenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, z. B. nach einem Verkehrsunfall

Fallbeispiele


Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de.