Steuer-Rechtsschutzversicherung vor Gerichten: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten wurde nach Steuer-Rechtsschutzversicherung vor Gerichten verschoben)
(kein Unterschied)

Version vom 7. Januar 2010, 13:41 Uhr

Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, z. B. im Zusammenhang mit


Fallbeispiele

Wichtig - kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein

Im Steuerbußgeldverfahren besteht auch schon außergerichtlich Versicherungsschutz. Der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten gilt - mit Ausnahme der Rechtsschutzpolice für mittelständische Betriebe und der Straßen-Verkehrs-Kombi - nur für den privaten Bereich.


Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).