Verwaltungs-Rechtsschutzversicherung im privaten Bereich: Unterschied zwischen den Versionen

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Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Gerichten
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'''Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Gerichten''' für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten im privaten Bereich in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, z. B. im
  
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten im privaten Bereich in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, z. B. im
 
 
* '''Schulrecht''' oder  
 
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* '''Hochschulrecht'''   
 
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* Ihre 19-jährige Tochter erhält keinen Studienplatz und will vor dem Verwaltungsgericht ihre Zulassung zum Studium erreichen.  
 
* Ihre 19-jährige Tochter erhält keinen Studienplatz und will vor dem Verwaltungsgericht ihre Zulassung zum Studium erreichen.  
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Siehe [[Rechtsschutzversicherung]]
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] (''Stand des Originaltextes 2008'').
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Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de].
  
 
   
 
   
 
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Aktuelle Version vom 7. Januar 2010, 13:45 Uhr

Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Gerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten im privaten Bereich in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, z. B. im

Fallbeispiele


Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

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