Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz wurde nach Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung verschoben)
(kein Unterschied)

Version vom 7. Januar 2010, 13:47 Uhr

Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter oder Vermieter möglich

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben, z.B.


Fallbeispiele

Wichtig:

Es besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer in seiner jeweils im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als


Der Versicherungsschutz für die jeweils gewünschte Eigenschaft muss ausdrücklich beantragt werden!


Anbieter

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Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).