Bargeld: Unterschied zwischen den Versionen

 
 
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Es kommen mehrere Tatbestände beim Diebstahl von Bargeld in Betracht. Entweder jemand wird auf der Straße beraubt, wobei die Versicherer den Begriff "Beraubung" sehr eng auslegen oder es bricht jemand in die Wohnung ein und stiehlt Bargeld (Einbruch-Diebstahl). Die dritte Möglichkeit ist der einfache Diebstahl, der beispielsweise vorliegt, wenn jemand in einer Wohnung zu Besuch ist und unbemerkt das auf dem Schrank liegende Bargeld einsteckt.
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Es können mehrere Tatbestände beim Diebstahl von Bargeld in Betracht kommen. Beispielsweise wird jemand auf der Straße beraubt, wobei die Versicherer den Begriff "Beraubung" sehr eng auslegen oder es bricht jemand in die Wohnung/Geschäftsräume ein und stiehlt Bargeld (Einbruch-Diebstahl). Auch könnte ein einfacher Diebstahl vorliegen, wenn z.B. jemand in einer Wohnung bzw. in Geschäftsräumen zu Besuch ist und unbemerkt das auf dem Schrank liegende Bargeld einsteckt.
  
 
===Beraubung===
 
===Beraubung===
  
Beraubungsschäden sind über die Hausratversicherung gedeckt. Die Versicherer definieren einen Raub in der Weise, dass Gewalt gegen eine Person oder eine Drohung mit Gefahr für Leib und Leben vorliegen muss.
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Beraubungsschäden sind beispielsweise über die [[Hausratversicherung|Hausrat-]] und [[Gewerbliche Sachversicherung: Versicherte Gefahren|Geschäftsversicherung]] gedeckt. Die Versicherer definieren einen Raub in der Weise, dass Gewalt gegen eine Person oder eine Drohung mit Gefahr für Leib und Leben vorliegen muss.
  
'''Beispiel:'''
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===Wegreißen einer Handtasche o. ä.===
  
* Wegreißen einer Handtasche o. ä.
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Das überraschende und unvermutete Wegreißen einer unter dem Arm getragenen Geldbombe oder Handtasche wird in der Regel Trick-Diebstahl und nicht Raub sein.
* Das überraschende und unvermutete Wegreißen einer unter dem Arm getragenen Geldbombe oder Handtasche wird in der Regel Trick-Diebstahl und nicht Raub sein.
 
* Wenn dagegen mit einem Wegnahmeversuch gerechnet und die versicherten Sachen deshalb so festgehalten werden, dass die Kraftanwendung des plötzlich zugreifenden Täters nicht ganz unerheblich war, liegt ein Raub vor.
 
  
In den vorgenannten Fällen wird es das Beste sein, den Täter zu bitten vor dem Raub einen Moment zu warten, um sich noch einmal die Versicherungsbedingungen und den dazu gehörenden Kommentar durchlesen zu können, damit man weiß, wie man sich verhalten sollte.
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Wenn dagegen mit einem Wegnahmeversuch gerechnet und die versicherten Sachen deshalb so festgehalten werden, dass die Kraftanwendung des plötzlich zugreifenden Täters nicht ganz unerheblich war, liegt ein Raub vor.
  
 
Falls grundsätzlich ein Raub im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt, sind noch zusätzlich die jeweils unterschiedlichen Summenbegrenzungen in den Bedingungen zu beachten.
 
Falls grundsätzlich ein Raub im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt, sind noch zusätzlich die jeweils unterschiedlichen Summenbegrenzungen in den Bedingungen zu beachten.
  
===Einbruch in die Wohnung===
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===Einbruch in die Wohnung bzw. Geschäftsräume===
  
Wenn jemand in die Wohnung einbricht und Geld stiehlt, ist dieses grundsätzlich im Rahmen der [[Hausratversicherung]] gedeckt versichert. Zu beachten sind hier auch die Summenbegrenzungen:
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Wenn jemand in die Wohnung einbricht und Geld stiehlt, ist dieses grundsätzlich im Rahmen der Hausratversicherung versichert. Handelt es sich dabei um Geschäftsräume ist das Bargeld im Rahmen der Geschäftsversicherung gedeckt. Zu beachten sind hier die unterschiedlichen Summenbegrenzungen im Rahmen des Versicherungsschutzes.
 
 
* Die Begrenzung für Bargeld liegt bei 1000 €. 
 
* Für Bargeld in besonderen Stahlschränken  sehen die Bedingungen gesonderte Summenbegrenzungen vor.
 
  
 
'''Tipp:''' Übrigens sind auch die Beschädigungen an den Türen oder Schubläden von Schränken oder Schreibtischen versichert, wenn der Täter diese aufgebrochen hat.
 
'''Tipp:''' Übrigens sind auch die Beschädigungen an den Türen oder Schubläden von Schränken oder Schreibtischen versichert, wenn der Täter diese aufgebrochen hat.
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Falls kein Einbruch-Merkmal (z.B. eine aufgebrochene Tür) oder Beraubungs-Merkmal (s. o.) vorliegt, besteht kein Versicherungsschutz für das entwendete Bargeld, da es sich um einen sog. einfachen Diebstahl handelt.
 
Falls kein Einbruch-Merkmal (z.B. eine aufgebrochene Tür) oder Beraubungs-Merkmal (s. o.) vorliegt, besteht kein Versicherungsschutz für das entwendete Bargeld, da es sich um einen sog. einfachen Diebstahl handelt.
  
'''Tipp:''' Es kann natürlich vorkommen, dass ein Besucher in der Wohnung ein Behältnis, wie z.B. einen Schrank aufbricht oder dass ein Dieb ohne Einbruchmerkmale eindringt und anschließend Behältnisse gewaltsam öffnet. In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz über die Hausratversicherung, aber nur für die aus den aufgebrochenen Behältnissen entwendeten Gegenstände. Alle anderen Gegenstände, welche die Täter "mitnehmen", sind nicht versichert.
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'''Tipp:''' Es kann natürlich vorkommen, dass ein Besucher in der Wohnung oder in Geschäftsräumen ein Behältnis, wie z.B. einen Schrank aufbricht oder dass ein Dieb ohne Einbruchmerkmale eindringt und anschließend Behältnisse gewaltsam öffnet. In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz über die Hausrat- bzw. Geschäftsversicherung, aber nur für die aus den aufgebrochenen Behältnissen entwendeten Gegenstände. Alle anderen Gegenstände, welche die Täter "mitnehmen", sind nicht versichert.
 
 
 
 
==Quellenhinweis==
 
  
  
[[Kategorie:Private Sachversicherungen]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen-->
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[[Kategorie:Private Sachversicherungen]]
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[[Kategorie:Nicht industrielle Betriebsversicherung]]

Aktuelle Version vom 13. Januar 2010, 00:43 Uhr

Es können mehrere Tatbestände beim Diebstahl von Bargeld in Betracht kommen. Beispielsweise wird jemand auf der Straße beraubt, wobei die Versicherer den Begriff "Beraubung" sehr eng auslegen oder es bricht jemand in die Wohnung/Geschäftsräume ein und stiehlt Bargeld (Einbruch-Diebstahl). Auch könnte ein einfacher Diebstahl vorliegen, wenn z.B. jemand in einer Wohnung bzw. in Geschäftsräumen zu Besuch ist und unbemerkt das auf dem Schrank liegende Bargeld einsteckt.

Beraubung

Beraubungsschäden sind beispielsweise über die Hausrat- und Geschäftsversicherung gedeckt. Die Versicherer definieren einen Raub in der Weise, dass Gewalt gegen eine Person oder eine Drohung mit Gefahr für Leib und Leben vorliegen muss.

Wegreißen einer Handtasche o. ä.

Das überraschende und unvermutete Wegreißen einer unter dem Arm getragenen Geldbombe oder Handtasche wird in der Regel Trick-Diebstahl und nicht Raub sein.

Wenn dagegen mit einem Wegnahmeversuch gerechnet und die versicherten Sachen deshalb so festgehalten werden, dass die Kraftanwendung des plötzlich zugreifenden Täters nicht ganz unerheblich war, liegt ein Raub vor.

Falls grundsätzlich ein Raub im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt, sind noch zusätzlich die jeweils unterschiedlichen Summenbegrenzungen in den Bedingungen zu beachten.

Einbruch in die Wohnung bzw. Geschäftsräume

Wenn jemand in die Wohnung einbricht und Geld stiehlt, ist dieses grundsätzlich im Rahmen der Hausratversicherung versichert. Handelt es sich dabei um Geschäftsräume ist das Bargeld im Rahmen der Geschäftsversicherung gedeckt. Zu beachten sind hier die unterschiedlichen Summenbegrenzungen im Rahmen des Versicherungsschutzes.

Tipp: Übrigens sind auch die Beschädigungen an den Türen oder Schubläden von Schränken oder Schreibtischen versichert, wenn der Täter diese aufgebrochen hat.

Einfacher Diebstahl

Falls kein Einbruch-Merkmal (z.B. eine aufgebrochene Tür) oder Beraubungs-Merkmal (s. o.) vorliegt, besteht kein Versicherungsschutz für das entwendete Bargeld, da es sich um einen sog. einfachen Diebstahl handelt.

Tipp: Es kann natürlich vorkommen, dass ein Besucher in der Wohnung oder in Geschäftsräumen ein Behältnis, wie z.B. einen Schrank aufbricht oder dass ein Dieb ohne Einbruchmerkmale eindringt und anschließend Behältnisse gewaltsam öffnet. In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz über die Hausrat- bzw. Geschäftsversicherung, aber nur für die aus den aufgebrochenen Behältnissen entwendeten Gegenstände. Alle anderen Gegenstände, welche die Täter "mitnehmen", sind nicht versichert.