Deckung (Haftungsgrundlagen): Unterschied zwischen den Versionen

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Der Umfang der Deckung der aufgeführten Haftungsgrundlagen, also der Erfüllung der in der Versicherung versprochenen Leistung, des Freistellungsanspruchs, mit der
 
Der Umfang der Deckung der aufgeführten Haftungsgrundlagen, also der Erfüllung der in der Versicherung versprochenen Leistung, des Freistellungsanspruchs, mit der
  
* Prüfung, ob und inwieweit der VN zum Schadenersatz verpflichtet ist,
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* Prüfung, ob und inwieweit der VN zum [[Schadenersatz]] verpflichtet ist,
  
 
* Erfüllung berechtigter Ansprüche,
 
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* Abwehr unberechtigter Ansprüche  
 
* Abwehr unberechtigter Ansprüche  
  
wird, neben den allgemein bestehenden gesetzlichen Grundlagen (z.B. BGB, VVG), in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung (AHB) und weiteren speziellen auf jeweils unterschiedliche Risiken abgestellte Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) geregelt.  
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wird, neben den allgemein bestehenden gesetzlichen Grundlagen (z.B. [[Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)|BGB]], VVG), in den [[AHB (Allgemeine Haftpflicht Bedingungen)|Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung (AHB)]] und weiteren speziellen auf jeweils unterschiedliche Risiken abgestellte [[Allgemeine Vertragsbestimmungen BBR|Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR)]] geregelt.  
 
   
 
   
 
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* Kfz-Rückrufkosten
 
* Kfz-Rückrufkosten
  
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* Bauherren
 
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* Haus- u. Grundbesitzer
 
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[[Kategorie: Haftpflichtversicherung]]
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[[Kategorie: Gewerbliche Haftpflicht]]

Aktuelle Version vom 11. Juni 2010, 13:47 Uhr

Der Umfang der Deckung der aufgeführten Haftungsgrundlagen, also der Erfüllung der in der Versicherung versprochenen Leistung, des Freistellungsanspruchs, mit der

wird, neben den allgemein bestehenden gesetzlichen Grundlagen (z.B. BGB, VVG), in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung (AHB) und weiteren speziellen auf jeweils unterschiedliche Risiken abgestellte Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) geregelt.

AHB
+
Betriebliche HV (BBR) Private HV (BBR)
BHV z.B. für: z.B. für:
  • Baubetriebe
  • Bauhandwerker
  • Bauherren
  • Gaststätten / Beherbergung
  • Handwerker
  • Handelsbetriebe
  • Haus- u. Grundbesitz
  • Kfz-Dienstleistungsbetriebe
  • Landwirtschaft
  • Produzierende Betriebe
  • erweiterte Produkthaftpflicht

+ Umwelt-HV

+ Rückrufkostenversicherung

  • Produkte-Rückrufkosten
  • Kfz-Rückrufkosten
  • Bauherren
  • Haus- u. Grundbesitzer
  • PHV für:
  • Familien
  • Singles
  • Tierhalter-HV für:
  • Hunde
  • Pferde
  • Sportboot-HV
  • Jagd-HV

+ Gewässerschaden-HV

Tabelle: Zusammenspiel AHB und BBR