Umweltbasisdeckung (BHV): Unterschied zwischen den Versionen

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  Versicherungsschutz besteht für Umwelteinwirkungen, die im Zusammenhang mit dem im Versicherungsschein beschriebenen Risiko stehen, soweit diese Umwelteinwirkungen nicht von Anlagen oder Tätigkeiten ausgehen oder ausgegangen sind, die unter den Anwendungsbereich der Risikobausteine Ziffer 2.1 bis 2.6 fallen, unabhängig davon, ob diese Risikobausteine vereinbart wurden oder nicht
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Zusammenhang mit dem im Versicherungsschein beschriebenen Risiko  
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Standardmäßig zusätzlich mitversichert sind bei Risiken des Baugewerbes zusätzlich:
 
Standardmäßig zusätzlich mitversichert sind bei Risiken des Baugewerbes zusätzlich:
* Tätigkeitsschäden,
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* [[Tätigkeits- (Bearbeitungs-) Schäden (BHV)|Tätigkeitsschäden]],
* Leitungsschäden,
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* [[Leitungsschäden (BHV)|Leitungsschäden]],
* Be- und Entladeschäden,
+
* [[Be- und Entladeschäden (BHV)|Be- und Entladeschäden]],
* Abhandenkommen fremder Schlüssel,
+
* [[Abhandenkommen fremder Schlüssel (BHV)|Abhandenkommen fremder Schlüssel]],
* Beauftragung von Subunternehmern,
+
* [[Beauftragung fremder Unternehmen (BHV)|Beauftragung von Subunternehmern]],
* Teilnahme an Arbeits- und Liefergemeinschaften,
+
* Teilnahme an Arbeits- und Liefergemeinschaften,
* Medienverluste,
+
* [[Medienverluste (BHV)|Medienverluste]],
* Energiemehrkosten,
+
* Energiemehrkosten,
* Überschwemmungen,
+
* Überschwemmungen,
* Senkungs- und Rammschäden,
+
* [[Senkungen / Erdrutschschäden (BHV)|Senkungs- und Rammschäden]],
* Unterfangungen / Unterfahrung,
+
* Unterfangungen / Unterfahrung,
* Mängelbeseitigungsnebenkosten,
+
* Mängelbeseitigungsnebenkosten,
* nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen,
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* nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige [[KfZ und Arbeitsmaschinen BHV)|Kraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen]],
* Abwasserschäden,  
+
* [[Abwasserschäden (BHV)|Abwasserschäden]],  
* Mietsachschäden,
+
* [[Mietsachschäden (BHV)|Mietsachschäden]],
* Strahlenschäden  
+
* [[Strahlenschäden (BHV)|Strahlenschäden]]
  
  
 
+
[[Kategorie: Gewerbliche Haftpflicht]]
[[Kategorie: BHV]]
 

Aktuelle Version vom 17. Juni 2010, 15:48 Uhr

Versicherungsschutz besteht für Umwelteinwirkungen, die im 
Zusammenhang mit dem im Versicherungsschein beschriebenen Risiko 
stehen, soweit diese Umwelteinwirkungen nicht von Anlagen oder 
Tätigkeiten ausgehen oder ausgegangen sind, die unter den 
Anwendungsbereich der Risikobausteine Ziffer 2.1 bis 2.6 fallen, 
unabhängig davon, ob diese Risikobausteine vereinbart wurden oder 
nicht

Beispiele:


Standardmäßig zusätzlich mitversichert sind bei Risiken des Baugewerbes zusätzlich: