Versicherungsfall (Produkt-HV): Unterschied zwischen den Versionen

 
K
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
Zu Ziff. 8.1 und 8.2: Versicherungsfall
 
Zu Ziff. 8.1 und 8.2: Versicherungsfall
Der Zeitpunkt des jeweiligen für den Versicherungsfall maßgeblichen Schadenereignisses im Rahmen von Ansprüchen wegen Vermögensschäden wird an dieser Stelle für die Ziff. 4.2 ff. definiert.
 
  
 +
Der Zeitpunkt des jeweiligen für den Versicherungsfall maßgeblichen Schadenereignisses im Rahmen von Ansprüchen wegen [[Vermögensschäden]] wird an dieser Stelle für die Ziff. 4.2 ff. definiert.
  
  
[[Kategorie: Produkt-HV]]
+
 
 +
[[Kategorie:Gewerbliche Haftpflicht]]

Aktuelle Version vom 21. Juni 2010, 09:30 Uhr

Zu Ziff. 8.1 und 8.2: Versicherungsfall

Der Zeitpunkt des jeweiligen für den Versicherungsfall maßgeblichen Schadenereignisses im Rahmen von Ansprüchen wegen Vermögensschäden wird an dieser Stelle für die Ziff. 4.2 ff. definiert.