Versicherungssumme, Maximierung und Selbstbehalt (Produkt-HV): Unterschied zwischen den Versionen

 
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Für Vermögensschäden ist eine Versicherungssumme ausgewiesen, die mit der Versicherungssumme für Sachschäden kombiniert ist.  
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Für [[Vermögensschäden]] ist eine Versicherungssumme ausgewiesen, die mit der Versicherungssumme für [[Sachschaden|Sachschäden]] kombiniert ist.  
  
 
Wegen des vorhandenen Schadenpotentials ist ein Selbstbehalt des VN die Regel.  
 
Wegen des vorhandenen Schadenpotentials ist ein Selbstbehalt des VN die Regel.  
  
Nach dem Wortlaut der Serienschadenklausel in Ziff.8.3 des Modells hätte der VN im Falle der Serie den Selbstbehalt so oft zu tragen, wie einzelne Versicherungsfälle eingetreten sind. Daher sehen die Bedingungen vor, für den Serienschaden den Selbstbehalt auf einen bestimmten Betrag zu begrenzen.
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Nach dem Wortlaut der Serienschadenklauselin Ziff.8.3 des Modells hätte der VN im Falle der Serie den Selbstbehalt so oft zu tragen, wie einzelne Versicherungsfälle eingetreten sind. Daher sehen die Bedingungen vor, für den [[Serienschäden (Produkt-HV)|Serienschaden]] den Selbstbehalt auf einen bestimmten Betrag zu begrenzen.
  
  
  
[[Kategorie: Produkt-HV]]
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[[Kategorie:Gewerbliche Haftpflicht]]

Aktuelle Version vom 21. Juni 2010, 16:39 Uhr

Für Vermögensschäden ist eine Versicherungssumme ausgewiesen, die mit der Versicherungssumme für Sachschäden kombiniert ist.

Wegen des vorhandenen Schadenpotentials ist ein Selbstbehalt des VN die Regel.

Nach dem Wortlaut der Serienschadenklauselin Ziff.8.3 des Modells hätte der VN im Falle der Serie den Selbstbehalt so oft zu tragen, wie einzelne Versicherungsfälle eingetreten sind. Daher sehen die Bedingungen vor, für den Serienschaden den Selbstbehalt auf einen bestimmten Betrag zu begrenzen.