Erhöhungen und Erweiterungen (Produkt-HV): Unterschied zwischen den Versionen

 
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Auch im Rahmen des Produkthaftpflicht-Modells gelten die Regelungen des AHB.  
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Auch im Rahmen des [[Produkthaftpflicht-Modell|Produkthaftpflicht-Modells]] gelten die Regelungen des [[AHB (Allgemeine Haftpflicht Bedingungen)|AHB]].
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Soweit wesentliche gefahrerhöhende Änderungen oder Erweiterungen des Produktions- oder Tätigkeitsprogramms in Frage stehen, hat der VN diese anzuzeigen. Unterlässt er eine entsprechende Anzeige, trifft ihn ein erhöhter Selbstbehalt. Es ist daher ratsam, Änderungen des Produktions- oder Tätigkeitsprogramms, die möglicherweise als wesentlich oder gefahrerhöhend angesehen werden könnten, dem VR anzuzeigen.  
 
Soweit wesentliche gefahrerhöhende Änderungen oder Erweiterungen des Produktions- oder Tätigkeitsprogramms in Frage stehen, hat der VN diese anzuzeigen. Unterlässt er eine entsprechende Anzeige, trifft ihn ein erhöhter Selbstbehalt. Es ist daher ratsam, Änderungen des Produktions- oder Tätigkeitsprogramms, die möglicherweise als wesentlich oder gefahrerhöhend angesehen werden könnten, dem VR anzuzeigen.  
  
  
[[Kategorie: Produkt-HV]]
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[[Kategorie:Gewerbliche Haftpflicht]]

Aktuelle Version vom 22. Juni 2010, 10:31 Uhr

Auch im Rahmen des Produkthaftpflicht-Modells gelten die Regelungen des AHB.

Soweit wesentliche gefahrerhöhende Änderungen oder Erweiterungen des Produktions- oder Tätigkeitsprogramms in Frage stehen, hat der VN diese anzuzeigen. Unterlässt er eine entsprechende Anzeige, trifft ihn ein erhöhter Selbstbehalt. Es ist daher ratsam, Änderungen des Produktions- oder Tätigkeitsprogramms, die möglicherweise als wesentlich oder gefahrerhöhend angesehen werden könnten, dem VR anzuzeigen.