Gewerbliche Sachversicherung: Versicherte Gefahren: Unterschied zwischen den Versionen

 
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==Überblick==
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Die Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes stellen gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Im Rahmen der ”Geschäfts-Inhaltsversicherung” bieten die Versicherer einen umfangreichen Versicherungsschutz an, den wir nachfolgend zusammenfassend aufzeigen.
 
Die Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes stellen gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Im Rahmen der ”Geschäfts-Inhaltsversicherung” bieten die Versicherer einen umfangreichen Versicherungsschutz an, den wir nachfolgend zusammenfassend aufzeigen.
  
Muss ich alles versichern?
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===Welche Schäden sind versichert?===
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Versichert sind Schäden durch Feuer, Einbruch-Diebstahl, Vandalismus in Zusammenhang mit einem Einbruch, Raub, Leitungswasser und Sturm. Ebenfalls eingeschlossen sind Betriebsunterbrechungsschäden, die in Zusammenhang mit einem der vorgenannten Schadenereignisse entstehen. In diesem Fall zahlt der Versicherer auch die laufenden Kosten sowie den entgangenen Gewinn bis zur Höhe der Versicherungssumme.
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Glasbruch kann in einigen Fällen gegen einen Zuschlag mit eingeschlossen, sonst in jedem Fall separat versichert werden.
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===Muss ich alles versichern?===
  
 
Prüfen Sie zunächst bei der Konzeption des Versicherungsvertrages, ob Sie alle angebotenen Versicherungsmöglichkeiten benötigen. Die Geschäfts-Inhaltsversicherung wird in einem Bausteinkonzept angeboten. Stellen Sie sich daher vor Abschluss der Versicherungen folgende grundsätzliche Fragen:
 
Prüfen Sie zunächst bei der Konzeption des Versicherungsvertrages, ob Sie alle angebotenen Versicherungsmöglichkeiten benötigen. Die Geschäfts-Inhaltsversicherung wird in einem Bausteinkonzept angeboten. Stellen Sie sich daher vor Abschluss der Versicherungen folgende grundsätzliche Fragen:
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Um dieses im einzelnen beurteilen zu können, müssen Sie den versicherten Umfang kennen. Lassen Sie uns daher gleich zum Versicherungsumfang überleiten:
 
Um dieses im einzelnen beurteilen zu können, müssen Sie den versicherten Umfang kennen. Lassen Sie uns daher gleich zum Versicherungsumfang überleiten:
  
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====Die [[Gewerbliche Sachversicherung: Feuerversicherung|Feuerversicherung]]====
  
==Die Feuerversicherung==
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Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?:
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Eindeutig eine ”Mussversicherung”.
  
Die Feuerversicherung ist ohne Zweifel eine der wichtigsten Versicherungssparten, denn die Gefahr der totalen Zerstörung des Betriebes durch einen Brand, eine Explosion, einen direkten Blitzschlag oder den Absturz eines Flugzeugs, seiner Teile oder Ladung ist erheblich.
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====Die [[Gewerbliche Sachversicherung: Einbruch Diebstahl Versicherung|Einbruch-Diebstahl-Versicherung]]====
  
Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?: Eindeutig eine ”Mussversicherung”.
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Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?:  
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Bei der Einbruch Diebstahl Versicherung handelt es sich regelmäßig um eine ”Sollversicherung”, bei manchen Branchen um eine ”Mussversicherung”.
  
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====Die [[Gewerbliche Sachversicherung: Leitungswasserversicherung|Leitungswasserversicherung]]====
  
==Die Einbruch-Diebstahl-Versicherung==
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Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?:
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Da in manchen Betrieben bzw. Betriebsteilen keine Leitungswasserrohre vorhanden sind, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihre Betriebsräume durch Leitungswasser überhaupt gefährdet sind. Danach können Sie beurteilen, ob es sich für Sie um eine ”Sollversicherung” oder um eine ”Kannversicherung” handelt.
  
Die Einbruch-Diebstahl-Versicherung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Täglich werden tausende Einbruchdelikte aller Art registriert. Versichert ist u.a., wenn sich ein Dieb gewaltsam Zutritt zu Ihren Versicherungsräumen verschafft. Auch wenn sich jemand in Ihren Geschäftsräumen versteckt hält und nach Ladenschluss einschließen lässt, um den Betrieb in der Nacht auszuräumen, besteht hierfür Versicherungsschutz. Gedeckt ist ferner, wenn Sie nach dem Motto ”Geld oder Leben” um Ihre Habseligkeiten erleichtert werden, bis zu einer gewissen Höhe sogar auch auf dem Transport zur Bank.
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====Die [[Gewerbliche Sachversicherung: Sturmversicherung|Sturmversicherung]]====
  
Nicht versichert sind dagegen Ladendiebstähle. Auch Verwüstungen, die unliebsame Besucher nach dem Motto ”wir fanden schon immer, dass es hier zu ordentlich aussieht” anrichten, während das Geschäft '''geöffnet''' ist, sind nicht versicherbar. Dagegen besteht bei neueren Versicherungsverträgen im Regelfall Versicherungsschutz, wenn bei einem '''Einbruch''' Ihre Habe verwüstet wird.
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Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?:
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Es kommt auf die Lage Ihres Betriebes an. Normalerweise handelt es sich um eine ”Kannversicherung”.
  
Oftmalig ist es für den Geschädigten nicht nur der Verlust der materiellen Gegenstände, der ”weh tut”, sondern es sind ebenso die Kosten für die Beseitigung der Verwüstungen (Vandalismus) oder die Instandsetzung der beschädigten Türen und Fenster, ganz zu schweigen von den Kosten der Wiederbeschaffung der verschwundenen Geschäftspapiere, Aufzeichnungen und Software.
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====Die [[Gewerbliche Sachversicherung: Elementarschadenversicherung|Elementarschadenversicherung]]====
  
Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?: Bei der Einbruch-Diebstahl-Versicherung handelt es sich regelmäßig um eine ”Sollversicherung”, bei manchen Branchen um eine ”Mussversicherung”.
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Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?  
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Auch hier kommt es auf die Lage Ihres Betriebes an. Die Spanne geht von "Kannversicherung" bis ”Mussversicherung”.    
  
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====Die [[Gewerbliche Sachversicherung: Glasversicherung|Glasversicherung]]====
  
==Die Leitungswasserversicherung==
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Die Glasversicherung ist eine ”Kannversicherung”.
  
Die Gefahren eines Leitungswasserschadens werden meist unterschätzt. Schäden in fünfstelliger Höhe sind an der Tagesordnung.
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===Woran müssen Sie außerdem noch denken?===
  
Versichert sind u.a. bestimmungswidrig austretendes Wasser aus den festverlegten Zu- und Ableitungsrohren, den sonstigen mit dem Rohrsystem fest verbundenen Einrichtungen und den Anlagen der Warmwasser- und Dampfheizung.
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* Lassen Sie außerhalb der Geschäftszeiten die Registrierkassen geöffnet, und verschließen Sie Bargeld in einem Schreibtisch oder Schrank. Denken Sie daran, dass für Bargeld in einem verschlossenen Schreibtisch (bzw. einem verschlossenen Behältnis, das gegen die Wegnahme selbst gesichert ist) nur begrenzt Versicherungsschutz besteht (oftmals lediglich bis 511 €). Daher ist das Geld am sichersten auf der Bank aufgehoben. Wenn Sie betriebsbedingt mehr Bargeld lagern müssen, schaffen Sie sich einen Tresor mit einem Mindestgewicht von 300 kg an.
  
Nicht versichert sind dagegen Wasserschäden, die u.a. durch Regenwasser oder durch den Rückstau von Grundwasser aufgrund von starken Regenfällen herbeigeführt werden.
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* Nennen Sie bei Abschluss der Versicherung alle von Ihnen genutzten Räume, also auch z.B. Kellerräume.
  
Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?: Da in manchen Betrieben bzw. Betriebsteilen keine Leitungswasserrohre vorhanden sind, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihre Betriebsräume durch Leitungswasser überhaupt gefährdet sind. Danach können Sie beurteilen, ob es sich für Sie um eine ”Sollversicherung” oder um eine ”Kannversicherung” handelt.
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* Achten Sie auf ausreichende Einbruchdiebstahlsicherungen. Betätigen Sie unbedingt alle vorhandenen und mit dem Versicherer vereinbarten Sicherungen, da ansonsten der Versicherungsschutz gefährdet ist.
  
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* Befinden sich Betriebe mit erhöhter Feuergefahr auf Ihrem Grundstück oder in unmittelbarer Nähe (z.B. eine Tischlerei oder eine Gaststätte), ist das von Ihnen unbedingt zu melden, da ansonsten der Versicherungsschutz gefährdet ist. Übrigens müssen Sie diese ”Gefahrerhöhung” auch dann mitteilen, wenn solche Betriebe nachträglich einziehen.
  
==Die Sturmversicherung==
 
 
Bei einem Schadenfall, der durch einen Sturm mit mindestens Windstärke 8  verursacht wurde, tritt die Sturmversicherung ein. Mitversichert sind auch Schäden durch Gegenstände, die der Sturm auf Ihre Sachen wirft (z.B. Bäume) und durch Öffnungen, die der Sturm schafft. Schäden durch Hagel sind ebenfalls mitversichert.
 
  
Sofern Ihr Betrieb im Parterre eines mehrgeschossigen Hauses liegt, werden Sie normalerweise von einem Sturm nicht behelligt. Betreiben Sie dagegen Ihr Gewerbe im Obergeschoss oder in einer eingeschossigen Halle, bei der das Dach abgedeckt werden kann, ist der Abschluss einer Sturmversicherung in Betracht zu ziehen.  
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==Anbieter==
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Produkte zum Artikel finden Sie im [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/tarifkompass/index.php Tarifkompass].
  
Ergänzend sei erwähnt, dass über die Sturmversicherung außen am Gebäude angebrachte Markisen, Leuchtröhrenanlagen, Schilder und Transparente sowie Schutz- und Trennwände sowie Überdachungen mitversichert sind, soweit Sie dafür die Gefahr tragen.
 
  
Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?: Es kommt auf die Lage Ihres Betriebes an. Normalerweise handelt es sich um eine ”Kannversicherung”.
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==Weiterführende Links==
  
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'''Allgemeine Informationen'''
  
==Die Elementarschadenversicherung==
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[[Gewerbliche Sachversicherung: Pauschaldeklaration]]
  
Versichert sind hier Schadenfälle durch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Hochwasser. Die Schäden müssen durch natürliche, d.h. nicht vom Menschen geschaffene Ursachen entstanden sein. Steht z.B. das Gebäude Ihres Betriebes auf einem ehemaligen Bergbauschacht, der plötzlich einbricht und Haus samt Betrieb mit in die Tiefe reißt, liegt kein versicherter Schaden vor. Ebenso verhält es sich bei Sturmflut.
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[[Betriebsunterbrechungsversicherung]]
  
Die Gefahren müssen im Paket versichert werden. So kann der Besitzer einer Boutique am Deutschen Eck in Koblenz sich nicht nur gegen Hochwasser versichern, er muss auch das bei ihm relativ unwahrscheinliche Schneedruckrisiko mitversichern und der Hüttenwirt in den Bayerischen Alpen kann sich nicht alleine gegen Schneedruck, sondern muss sich auch gleichzeitig gegen Hochwasserschäden versichern. Wer in einem schadenbelasteten Gebiet wohnt, bekommt die Versicherung meist gar nicht und ansonsten gelten im Schadenfall happige Selbstbeteiligungen.
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[[Gewerbliche Sachversicherung: Versicherungssumme]]
  
Mss-/Soll-/Kann-Versicherung? Auch hier kommt es auf die Lage Ihres Betriebes an. Die Spanne geht von "Kannversicherung" bis ”Mussversicherung”.   
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[[Tipps zur gewerblichen Sachversicherung]]
  
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[[Tipps für das Zusammentreffen von Elektronik und betrieblicher Sachversicherung]]
  
==Die Glasversicherung==
 
  
Man kann sich lange darüber streiten, ob es sinnvoll ist, eine Glasbruchversicherung abzuschließen. Wenn Ihr Betrieb mit vielen kleinen Außen- und Innenscheiben ausgestattet ist - sicherlich nicht. Anders sieht es aus, wenn große Schaufensterscheiben vorhanden sind, die enorm viel Geld kosten.
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'''Versicherte Gefahren'''
  
Stellen Sie eine Kosten-Nutzen-Rechnung an und lassen Sie sich im Zweifelsfall von uns ein Angebot unterbreiten. Die Glasversicherung ist eine ”Kannversicherung”.
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[[Gewerbliche Sachversicherung: Feuerversicherung]]
  
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[[Gewerbliche Sachversicherung: Einbruch Diebstahl Versicherung]]
  
==Die Versicherungssumme==
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[[Gewerbliche Sachversicherung: Leitungswasserversicherung]]
  
===Welche Gegenstände sind zu versichern?===
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[[Gewerbliche Sachversicherung: Sturmversicherung]]
 
 
Zu versichern ist im Regelfall alles, was sich in den Betriebsräumen befindet, also die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung und die Waren. Denken Sie auch daran, den Wert des fremden Eigentums mit in die Versicherung einzuschließen, es sei denn, Sie vereinbaren mit dem Eigentümer eine andere Regelung. Bitte informieren Sie uns in dem Fall, da in den Versicherungsverträgen fremdes Eigentum oft obligatorisch mitversichert ist.
 
 
 
Angenommen, Sie haben Gebäudeeinbauten, wie Wände, Decken, Heizung etc. auf Ihre Kosten eingebaut und tragen gleichzeitig die Gefahr dafür: schließen Sie diese Werte in Ihren Inhaltsvertrag mit ein. Möglicherweise wird es aber für Sie billiger, wenn Sie den Gebäudeeigentümer bitten, diese Einbauten in seinen Gebäudeversicherungsvertrag mit einzubeziehen.
 
 
 
===Wie vermeiden Sie eine Unterversicherung?===
 
 
 
Unterversicherung bedeutet, dass der Versicherer nur einen Teil des Schadens ersetzt, weil Sie nicht alle Einrichtungsgegenstände und Waren bei der Bemessung der Versicherungssumme berücksichtigt haben. Dieses ist äußerst ärgerlich, da der Verlust in keinem Verhältnis zur Prämienersparnis steht. Daher unser Tip: Erfassen Sie bei der Summenermittlung jeden Gegenstand.
 
 
 
Setzen Sie für die technische und kaufmännische Einrichtung den Neuwert an. Das ist der Wert, den Sie aufwenden müssen, um einen Gegenstand nach einem Brand wieder neu zu kaufen. Im Regelfall ersetzen die Versicherer den Neuwert. Nur wenn die Gegenstände sehr alt oder nicht mehr in Gebrauch sind, kommt ggf. eine Zeitwertentschädigung in Betracht.
 
 
 
Veranschlagen Sie bei der Bemessung des Warenwertes den Wiederbeschaffungs- bzw. den Wiederherstellungspreis.
 
 
 
===Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt? ===
 
 
 
Geben Sie jeweils die Nettopreise an.
 
 
 
 
 
==Die Pauschaldeklaration==
 
 
 
Neben den bereits erwähnten Gegenständen ersetzen die Versicherer weitere Kosten, die in der so genannten Pauschaldeklaration zusammengefasst sind.
 
 
 
Dort sind Positionen erfasst, die für Ihren Betrieb in einem Schadenfall von Bedeutung sind, wie beispielsweise die Entschädigung von Aufräumungskosten, die Versicherung von Bargeld oder die Kosten für die Wiederherstellung von Akten, Plänen und Geschäftsbüchern.
 
 
 
Diese und weitere Positionen sind summenmäßig oft begrenzt und die Entschädigung kann im Schadenfall in der obligatorisch versicherten Höhe nicht ausreichen. Anpassungen an die individuelle Risikosituation sind aber möglich, Sie sollten diese Thematik unbedingt mit uns besprechen.
 
 
 
 
 
==Woran müssen Sie außerdem noch denken?==
 
 
 
* Lassen Sie außerhalb der Geschäftszeiten die Registrierkassen geöffnet, und verschließen Sie Bargeld in einem Schreibtisch oder Schrank. Denken Sie daran, dass für Bargeld in einem verschlossenen Schreibtisch (bzw. einem verschlossenen Behältnis, das gegen die Wegnahme selbst gesichert ist) nur begrenzt Versicherungsschutz besteht (oftmals lediglich bis 511 €). Daher ist das Geld am sichersten auf der Bank aufgehoben. Wenn Sie betriebsbedingt mehr Bargeld lagern müssen, schaffen Sie sich einen Tresor mit einem Mindestgewicht von 300 kg an.
 
 
 
* Nennen Sie uns bei Abschluss der Versicherung alle von Ihnen genutzten Räume, also auch z.B. Kellerräume.
 
 
 
* Achten Sie auf ausreichende Einbruchdiebstahlsicherungen. Betätigen Sie unbedingt alle vorhandenen und mit dem Versicherer vereinbarten Sicherungen, da ansonsten der Versicherungsschutz gefährdet ist.
 
 
 
* Befinden sich Betriebe mit erhöhter Feuergefahr auf Ihrem Grundstück oder in unmittelbarer Nähe (z.B. eine Tischlerei oder eine Gaststätte), ist das von Ihnen unbedingt zu melden, da ansonsten der Versicherungsschutz gefährdet ist. Übrigens müssen Sie diese ”Gefahrerhöhung” auch dann mitteilen, wenn solche Betriebe nachträglich einziehen.
 
  
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[[Gewerbliche Sachversicherung: Elementarschadenversicherung]]
  
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[[Gewerbliche Sachversicherung: Glasversicherung]]
  
[[Kategorie: Gewerbliche Sachversicherung]]
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[[Kategorie:Nicht industrielle Betriebsversicherung]]

Aktuelle Version vom 22. Juli 2010, 16:05 Uhr

Überblick

Die Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes stellen gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Im Rahmen der ”Geschäfts-Inhaltsversicherung” bieten die Versicherer einen umfangreichen Versicherungsschutz an, den wir nachfolgend zusammenfassend aufzeigen.

Welche Schäden sind versichert?

Versichert sind Schäden durch Feuer, Einbruch-Diebstahl, Vandalismus in Zusammenhang mit einem Einbruch, Raub, Leitungswasser und Sturm. Ebenfalls eingeschlossen sind Betriebsunterbrechungsschäden, die in Zusammenhang mit einem der vorgenannten Schadenereignisse entstehen. In diesem Fall zahlt der Versicherer auch die laufenden Kosten sowie den entgangenen Gewinn bis zur Höhe der Versicherungssumme. Glasbruch kann in einigen Fällen gegen einen Zuschlag mit eingeschlossen, sonst in jedem Fall separat versichert werden.

Muss ich alles versichern?

Prüfen Sie zunächst bei der Konzeption des Versicherungsvertrages, ob Sie alle angebotenen Versicherungsmöglichkeiten benötigen. Die Geschäfts-Inhaltsversicherung wird in einem Bausteinkonzept angeboten. Stellen Sie sich daher vor Abschluss der Versicherungen folgende grundsätzliche Fragen:

Muss ich die Versicherung abschließen (z.B. weil ein existenzzerstörendes Risiko vorliegt)?

Soll ich die Versicherung abschließen (weil es im Schadenfall ”weh tut” und das Risiko existenzbedrohend ist)?

Kann ich auf die Versicherung verzichten (aus Kosten-Nutzen-Gründen, weil ich es auch selbst tragen kann)?

Um dieses im einzelnen beurteilen zu können, müssen Sie den versicherten Umfang kennen. Lassen Sie uns daher gleich zum Versicherungsumfang überleiten:

Die Feuerversicherung

Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?: Eindeutig eine ”Mussversicherung”.

Die Einbruch-Diebstahl-Versicherung

Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?: Bei der Einbruch Diebstahl Versicherung handelt es sich regelmäßig um eine ”Sollversicherung”, bei manchen Branchen um eine ”Mussversicherung”.

Die Leitungswasserversicherung

Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?: Da in manchen Betrieben bzw. Betriebsteilen keine Leitungswasserrohre vorhanden sind, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihre Betriebsräume durch Leitungswasser überhaupt gefährdet sind. Danach können Sie beurteilen, ob es sich für Sie um eine ”Sollversicherung” oder um eine ”Kannversicherung” handelt.

Die Sturmversicherung

Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?: Es kommt auf die Lage Ihres Betriebes an. Normalerweise handelt es sich um eine ”Kannversicherung”.

Die Elementarschadenversicherung

Muss-/Soll-/Kann-Versicherung? Auch hier kommt es auf die Lage Ihres Betriebes an. Die Spanne geht von "Kannversicherung" bis ”Mussversicherung”.

Die Glasversicherung

Die Glasversicherung ist eine ”Kannversicherung”.

Woran müssen Sie außerdem noch denken?


Anbieter

Produkte zum Artikel finden Sie im Tarifkompass.


Weiterführende Links

Allgemeine Informationen

Gewerbliche Sachversicherung: Pauschaldeklaration

Betriebsunterbrechungsversicherung

Gewerbliche Sachversicherung: Versicherungssumme

Tipps zur gewerblichen Sachversicherung

Tipps für das Zusammentreffen von Elektronik und betrieblicher Sachversicherung


Versicherte Gefahren

Gewerbliche Sachversicherung: Feuerversicherung

Gewerbliche Sachversicherung: Einbruch Diebstahl Versicherung

Gewerbliche Sachversicherung: Leitungswasserversicherung

Gewerbliche Sachversicherung: Sturmversicherung

Gewerbliche Sachversicherung: Elementarschadenversicherung

Gewerbliche Sachversicherung: Glasversicherung