Rechtsschutzversicherung für Landwirte: Unterschied zwischen den Versionen

 
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'''Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung'''
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==Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung==
 
   
 
   
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Stellen Sie sich einmal vor: Das gelieferte '''Futter ist schadstoffbelastet''' und Ihre damit gefütterten Mastrinder im Wert von 20.000 € müssen notgeschlachtet werden. Sicher möchten Sie dann Ihr Recht vor Gericht einfordern und den Futtermittelhersteller auf Schadenersatz verklagen. Dabei kann ein Weg durch mehrere Instanzen erforderlich sein und das kann teuer werden: In so einem Fall können Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten in Höhe von rund 17.000 € entstehen.
  
Ein Streitfall kann viel Nerven und Geld kosten
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Diese Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen und Ihrer Familie Versicherungsschutz in den Belangen des Landwirtschafts- und Verkehrsrechts, unabhängig von der Rechtsform und der Gewerbesteuerpflicht Ihres landwirtschaftlichen Betriebes. Vorausgesetzt Ihr land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb ist Mitglied der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder Gartenbauberufsgenossenschaft.
  
Stellen Sie sich einmal vor: Das gelieferte '''Futter ist schadstoffbelastet''' und Ihre damit gefütterten Mastrinder im Wert von 20.000 EUR müssen notgeschlachtet werden. Sicher möchten Sie dann Ihr Recht vor Gericht einfordern und den Futtermittelhersteller auf Schadenersatz verklagen. Dabei kann ein Weg durch mehrere Instanzen erforderlich sein und das kann teuer werden: In so einem Fall können Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten in Höhe von rund 17.000 EUR entstehen.
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===Versichert sind:===
  
Mit dem Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz brauchen Sie nicht aus finanziellen Gründen auf Ihr gutes Recht zu verzichten und können es risikolos einfordern. Dieses Rechtsschutzpaket bietet Ihnen und Ihrer Familie umfassende Sicherheit in allen Belangen des Landwirtschafts- und Verkehrsrechts, unabhängig von der Rechtsform und der Gewerbesteuerpflicht Ihres landwirtschaftlichen Betriebes. Vorausgesetzt Ihr land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb ist Mitglied der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder Gartenbauberufsgenossenschaft.
 
 
===Versichert sind: ===
 
 
* Sie als Versicherungsnehmer  
 
* Sie als Versicherungsnehmer  
 
* die Mitinhaber und Hoferben, soweit sie im Betrieb des Versicherungsnehmers tätig sind und dort oder in räumlicher Nähe wohnen  
 
* die Mitinhaber und Hoferben, soweit sie im Betrieb des Versicherungsnehmers tätig sind und dort oder in räumlicher Nähe wohnen  
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** oder vorübergehend gemieteten PKWs, Kombis, Krafträdern sowie land- oder forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen  
 
** oder vorübergehend gemieteten PKWs, Kombis, Krafträdern sowie land- oder forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen  
  
Wichtig: Gilt nicht für die volljährigen Kinder. Diese benötigen für ihre eigenen Fahrzeuge eine eigene Verkehrsschutzversicherung  
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'''Wichtig:''' Gilt nicht für die volljährigen Kinder. Diese benötigen für ihre eigenen Fahrzeuge eine eigene Verkehrsschutzversicherung  
 
* als Fahrer fremder Motorfahrzeuge zu Lande zu Wasser und in der Luft  
 
* als Fahrer fremder Motorfahrzeuge zu Lande zu Wasser und in der Luft  
  
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===Mit der Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz sind folgende Leistungen versichert:===  
 
===Mit der Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz sind folgende Leistungen versichert:===  
* Schadenersatz-Rechtsschutz  
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* [[Schadenersatz-Rechtsschutz]]
* Straf-Rechtsschutz  
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* [[Straf-Rechtsschutz]]
* Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz  
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* [[Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz]]
* Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz  
+
* [[Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz]]
* Verwaltungs-Rechtsschutz  
+
* Verwaltungs-Rechtsschutz
* Rechtsschutz im Kfz-Vertrags- und Sachenrecht  
+
* [[Rechtsschutz im Kfz-Vertrags- und Sachenrecht]]
* Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht  
+
* [[Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht]]
* Arbeits-Rechtsschutz  
+
* [[Arbeits-Rechtsschutz]]
* Sozialgerichts-Rechtsschutz  
+
* [[Sozialgerichts-Rechtsschutz]]
* Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht  
+
* [[Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht]]
* Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz  
+
* [[Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz]]
* Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten  
+
* [[Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten]]
* Opfer-Rechtsschutz  
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* [[Opfer-Rechtsschutz]]
* Weltweiter Internet-Vertrags-Rechtsschutz  
+
* Weltweiter Internet-Vertrags-Rechtsschutz
* CrossCompliance-Rechtsschutz (wenn vereinbart)  
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* [[CrossCompliance-Rechtsschutz]] (wenn vereinbart)  
 
* Spezial-Straf-Rechtsschutz (wenn vereinbart)  
 
* Spezial-Straf-Rechtsschutz (wenn vereinbart)  
  
 
 
===Die Rechtsschutzversicherung übernimmt z.B. die Kosten für: ===  
 
===Die Rechtsschutzversicherung übernimmt z.B. die Kosten für: ===  
 
* gesetzliche Gebühren Ihres frei gewählten Rechtsanwalts sowie Honorarvereinbarungen im Spezial-Straf-Rechtsschutz  
 
* gesetzliche Gebühren Ihres frei gewählten Rechtsanwalts sowie Honorarvereinbarungen im Spezial-Straf-Rechtsschutz  
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* Sachverständigenkosten  
 
* Sachverständigenkosten  
  
Manche Versicherer bieten Ihnen Rechtsschutz bis zu einer Deckungssumme von 1. Million EUR je Rechtsschutzfall. Außerdem übernehmen sie zusätzlich ein Strafkautionsdarlehen bis zu 100.000 EUR.  
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Manche Versicherer bieten Ihnen Rechtsschutz bis zu einer Deckungssumme von 1. Million je Rechtsschutzfall. Außerdem übernehmen sie zusätzlich ein Strafkautionsdarlehen bis zu 100.000 .  
  
 
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'''Bitte beachten Sie:'''
===Bitte beachten Sie: ===
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*Der [[Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz]] bezieht sich auf alle land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile des Betriebes.  
*Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz bezieht sich auf alle land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile des Betriebes.  
 
  
 
* Nicht versicherbar bzw. nicht mitversichert sind alle Tätigkeiten und Nebenbetriebe, die mit der land- oder forstwirtschaftlichen Urproduktion nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Dazu zählt etwa der Abbau von Bodenschätzen oder das Betreiben einer öffentlichen Tankstelle. Diese können mit anderen Rechtsschutz-Firmenkundenprodukten, versichert werden.  
 
* Nicht versicherbar bzw. nicht mitversichert sind alle Tätigkeiten und Nebenbetriebe, die mit der land- oder forstwirtschaftlichen Urproduktion nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Dazu zählt etwa der Abbau von Bodenschätzen oder das Betreiben einer öffentlichen Tankstelle. Diese können mit anderen Rechtsschutz-Firmenkundenprodukten, versichert werden.  
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==Anbieter==
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Produkte zum Artikel finden Sie im [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/tarifkompass/index.php?xxxSuchbegriff=Rechtsschutz+Landwirt Tarifkompass].
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==Weiterführende Links==
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Siehe [[Rechtsschutzversicherung]]
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==Quellenhinweis==
  
'''Quellenhinweis:'''
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Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de].
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] (''Stand des Originaltextes 2008'').
 
  
 
   
 
   
 
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Aktuelle Version vom 22. Juli 2010, 16:27 Uhr

Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Stellen Sie sich einmal vor: Das gelieferte Futter ist schadstoffbelastet und Ihre damit gefütterten Mastrinder im Wert von 20.000 € müssen notgeschlachtet werden. Sicher möchten Sie dann Ihr Recht vor Gericht einfordern und den Futtermittelhersteller auf Schadenersatz verklagen. Dabei kann ein Weg durch mehrere Instanzen erforderlich sein und das kann teuer werden: In so einem Fall können Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten in Höhe von rund 17.000 € entstehen.

Diese Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen und Ihrer Familie Versicherungsschutz in den Belangen des Landwirtschafts- und Verkehrsrechts, unabhängig von der Rechtsform und der Gewerbesteuerpflicht Ihres landwirtschaftlichen Betriebes. Vorausgesetzt Ihr land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb ist Mitglied der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder Gartenbauberufsgenossenschaft.

Versichert sind:

Versicherungsschutz besteht für diese Personen:

Wichtig: Gilt nicht für die volljährigen Kinder. Diese benötigen für ihre eigenen Fahrzeuge eine eigene Verkehrsschutzversicherung

Versichert sind außerdem:


Mit der Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz sind folgende Leistungen versichert:

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt z.B. die Kosten für:

Manche Versicherer bieten Ihnen Rechtsschutz bis zu einer Deckungssumme von 1. Million € je Rechtsschutzfall. Außerdem übernehmen sie zusätzlich ein Strafkautionsdarlehen bis zu 100.000 €.

Bitte beachten Sie:


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Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de.