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Ein Lebensversicherungsunternehmen hat einen verantwortlichen Mathematiker zu benennen, der eine entsprechende fachliche Ausbildung sowie mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Versicherungsmathematiker besitzt. Er wird vom Aufsichtsrat ernannt und ggf. entlassen und ist meistens Vorstandsmitglied. Seine Aufgaben sind:
 
Ein Lebensversicherungsunternehmen hat einen verantwortlichen Mathematiker zu benennen, der eine entsprechende fachliche Ausbildung sowie mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Versicherungsmathematiker besitzt. Er wird vom Aufsichtsrat ernannt und ggf. entlassen und ist meistens Vorstandsmitglied. Seine Aufgaben sind:
  
1. Sicherstellung, dass die Prämien und Deckungsrückstellungen nach allen rechtlichen Vorschriften und auch so ermittelt werden, dass die Verpflichtungen des Unternehmens auch langfristig erfüllbar sind.
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# Sicherstellung, dass die Prämien und Deckungsrückstellungen nach allen rechtlichen Vorschriften und auch so ermittelt werden, dass die Verpflichtungen des Unternehmens auch langfristig erfüllbar sind.
 
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# Pflicht zur Berichterstattung an den Vorstand und zur Bestätigung ordnungsgemäßer Kalkulation in der Bilanz.
2. Pflicht zur Berichterstattung an den Vorstand und zur Bestätigung ordnungsgemäßer Kalkulation in der Bilanz.
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# Informationspflicht gegenüber Vorstand und BaFin, wenn sich ungünstige Tatsachen ergeben.
 
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# Vorschläge zur Überschussbeteiligung an den Vorstand.
3. Informationspflicht gegenüber Vorstand und BaFin, wenn sich ungünstige Tatsachen ergeben.
 
 
 
4. Vorschläge zur Überschussbeteiligung an den Vorstand.
 
  
 
Der Aktuar hat dazu vom Vorstand alle notwendigen Informationen zu erhalten.
 
Der Aktuar hat dazu vom Vorstand alle notwendigen Informationen zu erhalten.

Aktuelle Version vom 18. August 2010, 06:00 Uhr

Ein Lebensversicherungsunternehmen hat einen verantwortlichen Mathematiker zu benennen, der eine entsprechende fachliche Ausbildung sowie mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Versicherungsmathematiker besitzt. Er wird vom Aufsichtsrat ernannt und ggf. entlassen und ist meistens Vorstandsmitglied. Seine Aufgaben sind:

  1. Sicherstellung, dass die Prämien und Deckungsrückstellungen nach allen rechtlichen Vorschriften und auch so ermittelt werden, dass die Verpflichtungen des Unternehmens auch langfristig erfüllbar sind.
  2. Pflicht zur Berichterstattung an den Vorstand und zur Bestätigung ordnungsgemäßer Kalkulation in der Bilanz.
  3. Informationspflicht gegenüber Vorstand und BaFin, wenn sich ungünstige Tatsachen ergeben.
  4. Vorschläge zur Überschussbeteiligung an den Vorstand.

Der Aktuar hat dazu vom Vorstand alle notwendigen Informationen zu erhalten.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...