Abfälle: Unterschied zwischen den Versionen

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Abfälle sind alle beweglichen Sachen, denen sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Es handelt sich um vielfältige Stoffe aus Haushalt und Gewerbe. Mit allen Abfällen muss nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes umgegangen werden. Unterschieden wird hierbei einerseits zwischen Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung und andererseits zwischen nicht überwachungsbedürftigen Abfällen, überwachungsbedürftigen Abfällen und besonders überwachungsbedürftigen Abfällen. Von der jeweiligen Einstufung hängen Sicherheitsvorkehrungen und Deklarationspflichten ab. Abfallrisiken sind insbesondere für die Umwelthaftpflichtversicherung von Bedeutung.
 
Abfälle sind alle beweglichen Sachen, denen sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Es handelt sich um vielfältige Stoffe aus Haushalt und Gewerbe. Mit allen Abfällen muss nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes umgegangen werden. Unterschieden wird hierbei einerseits zwischen Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung und andererseits zwischen nicht überwachungsbedürftigen Abfällen, überwachungsbedürftigen Abfällen und besonders überwachungsbedürftigen Abfällen. Von der jeweiligen Einstufung hängen Sicherheitsvorkehrungen und Deklarationspflichten ab. Abfallrisiken sind insbesondere für die Umwelthaftpflichtversicherung von Bedeutung.
  
==Quellenhinweis==
 
  
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Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen [http://www.maklercockpit.de/shop/versicherungs-finanz-office-professional-online;jsessionid=4536378305805E7A19735CBABF688A60 hier...]
 
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Aktuelle Version vom 18. August 2010, 08:16 Uhr

Abfälle sind alle beweglichen Sachen, denen sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Es handelt sich um vielfältige Stoffe aus Haushalt und Gewerbe. Mit allen Abfällen muss nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes umgegangen werden. Unterschieden wird hierbei einerseits zwischen Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung und andererseits zwischen nicht überwachungsbedürftigen Abfällen, überwachungsbedürftigen Abfällen und besonders überwachungsbedürftigen Abfällen. Von der jeweiligen Einstufung hängen Sicherheitsvorkehrungen und Deklarationspflichten ab. Abfallrisiken sind insbesondere für die Umwelthaftpflichtversicherung von Bedeutung.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...