Abfindungserklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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Nicht selten verlangt ein Haftpflichtversicherer vom Geschädigten, dass dieser eine Abfindungserklärung unterschreibt, bevor er eine Schadenersatzzahlung erhält. Der Geschädigte soll dann z. B. erklären, dass er mit Erhalt eines bestimmten Geldbetrages in jeder Hinsicht und für den gesamten Schaden als abgefunden gilt. Insbesondere bei [[Körperverletzungen]], deren Heilungsverlauf sich häufig nicht mit Sicherheit voraussehen lässt und bei denen nicht vorhergesehene Spätfolgen eintreten können, sollte man sich vor der Abgabe einer Abfindungserklärung anwaltlich beraten lassen.
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Nicht selten verlangt ein Haftpflichtversicherer vom Geschädigten, dass dieser eine Abfindungserklärung unterschreibt, bevor er eine Schadenersatzzahlung erhält. Der Geschädigte soll dann z. B. erklären, dass er mit Erhalt eines bestimmten Geldbetrages in jeder Hinsicht und für den gesamten Schaden als abgefunden gilt. Insbesondere bei Körperverletzungen, deren Heilungsverlauf sich häufig nicht mit Sicherheit voraussehen lässt und bei denen nicht vorhergesehene Spätfolgen eintreten können, sollte man sich vor der Abgabe einer Abfindungserklärung anwaltlich beraten lassen.
  
==Quellenhinweis==
 
  
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Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen [http://www.maklercockpit.de/shop/versicherungs-finanz-office-professional-online;jsessionid=4536378305805E7A19735CBABF688A60 hier...]
 
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Aktuelle Version vom 18. August 2010, 08:17 Uhr

Nicht selten verlangt ein Haftpflichtversicherer vom Geschädigten, dass dieser eine Abfindungserklärung unterschreibt, bevor er eine Schadenersatzzahlung erhält. Der Geschädigte soll dann z. B. erklären, dass er mit Erhalt eines bestimmten Geldbetrages in jeder Hinsicht und für den gesamten Schaden als abgefunden gilt. Insbesondere bei Körperverletzungen, deren Heilungsverlauf sich häufig nicht mit Sicherheit voraussehen lässt und bei denen nicht vorhergesehene Spätfolgen eintreten können, sollte man sich vor der Abgabe einer Abfindungserklärung anwaltlich beraten lassen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...