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Form der Selbstbeteiligung, die in vielen Versicherungssparten angewandt wird. Dabei hat der Versicherungsnehmer von jedem Schaden bis zur vereinbarten Höhe einen Anteil selbst zu tragen, entweder als festen Betrag, als prozentualen Anteil oder als Kombination aus beiden.
 
Form der Selbstbeteiligung, die in vielen Versicherungssparten angewandt wird. Dabei hat der Versicherungsnehmer von jedem Schaden bis zur vereinbarten Höhe einen Anteil selbst zu tragen, entweder als festen Betrag, als prozentualen Anteil oder als Kombination aus beiden.
  
Der Versicherungsnehmer hat von jedem Schaden einen Anteil von 10 Prozent, mindestens aber 1.000 EUR, als Selbstbeteiligung zu tragen.
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Der Versicherungsnehmer hat von jedem Schaden einen Anteil von 10 Prozent, mindestens aber <br />
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1.000 EUR, als Selbstbeteiligung zu tragen.
  
Schaden = 3.500 EUR; Selbstbeteiligung = 3.500 EUR × 10 % = 350 EUR, mindestens aber = 1.000 EUR
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'''Schaden = 3.500 EUR'''; Selbstbeteiligung = 3.500 EUR × 10 % = 350 EUR, <br />
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mindestens aber = 1.000 EUR
  
Schaden = 12.000 EUR; Selbstbeteiligung = 12.000 EUR × 10 % = 1.200 EUR
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'''Schaden = 12.000 EUR'''; Selbstbeteiligung = 12.000 EUR × 10 % = 1.200 EUR
  
==Quellenhinweis==
 
  
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'''Quellenhinweis:'''
 
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen [http://www.maklercockpit.de/shop/versicherungs-finanz-office-professional-online;jsessionid=4536378305805E7A19735CBABF688A60 hier...]
 
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Version vom 18. August 2010, 08:28 Uhr

Form der Selbstbeteiligung, die in vielen Versicherungssparten angewandt wird. Dabei hat der Versicherungsnehmer von jedem Schaden bis zur vereinbarten Höhe einen Anteil selbst zu tragen, entweder als festen Betrag, als prozentualen Anteil oder als Kombination aus beiden.

Der Versicherungsnehmer hat von jedem Schaden einen Anteil von 10 Prozent, mindestens aber
1.000 EUR, als Selbstbeteiligung zu tragen.

Schaden = 3.500 EUR; Selbstbeteiligung = 3.500 EUR × 10 % = 350 EUR,
mindestens aber = 1.000 EUR

Schaden = 12.000 EUR; Selbstbeteiligung = 12.000 EUR × 10 % = 1.200 EUR


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...