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− | + | # Risse durch Eingriffe in die tragende Konstruktion des Altbaus, durch Rammarbeiten, durch Veränderung der Grundwasserverhältnisse und durch Setzungen, außer wenn ein teilweiser oder vollständiger Gebäudeabbruch notwendig wird | |
− | + | # Schönheitsreparaturen und Reinigungskosten | |
− | + | # Diebstahl | |
− | + | # Schäden, die von einer Gebäudeversicherung übernommen werden | |
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Die Altbautenversicherung schließt eine Deckungslücke, da die Bauleistungsversicherung nur den Neubau absichert und die Gebäudeversicherung die typischen baubedingten Schäden nicht einschließt. | Die Altbautenversicherung schließt eine Deckungslücke, da die Bauleistungsversicherung nur den Neubau absichert und die Gebäudeversicherung die typischen baubedingten Schäden nicht einschließt. |
Durch die "Zusatzbedingungen Mitversicherung von Altbauten gegen Sachschäden" können Schäden an bestehenden Altbauten mitversichert werden, an denen Aus- und Umbauten stattfinden.
Ausgeschlossen bleiben:
Die Altbautenversicherung schließt eine Deckungslücke, da die Bauleistungsversicherung nur den Neubau absichert und die Gebäudeversicherung die typischen baubedingten Schäden nicht einschließt.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...