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Hier handelt es sich um eine abweichende Obergrenze einer Deckungsumme innerhalb eines Versicherungsvertrages.
Beispiel:
Über einen PHV-Vertrag sind Sachschäden mit 3 Mio. Euro versichert. Mietsachschäden sind eingeschlossen, diese aber nur bis zu einem Sublimit von 500.000 Euro.