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Bei der Absicherung durch Versicherungen haben der Arzt bzw. die Ärztin (im Nachfolgenden Arzt genannt) einen bunten Strauss von Versicherungssparten zu betrachten, um sich für ihre Tätigkeit und Versorgung abzusichern. | Bei der Absicherung durch Versicherungen haben der Arzt bzw. die Ärztin (im Nachfolgenden Arzt genannt) einen bunten Strauss von Versicherungssparten zu betrachten, um sich für ihre Tätigkeit und Versorgung abzusichern. | ||
− | In erster Linie | + | In erster Linie muss sich der Arzt mit der Haftpflichtversicherung beschäftigen, da auf ihn existenzbedrohende Schadenerssatzforderungen zukommen können. |
'''Nachfolgend eine – nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen sind:''' | '''Nachfolgend eine – nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen sind:''' |
Bei der Absicherung durch Versicherungen haben der Arzt bzw. die Ärztin (im Nachfolgenden Arzt genannt) einen bunten Strauss von Versicherungssparten zu betrachten, um sich für ihre Tätigkeit und Versorgung abzusichern.
In erster Linie muss sich der Arzt mit der Haftpflichtversicherung beschäftigen, da auf ihn existenzbedrohende Schadenerssatzforderungen zukommen können.
Nachfolgend eine – nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen sind:
Natürlich muss der Arzt auch seinen Versorgungsbedarf bei Berufsunfähigkeit, Erkrankung und im Ruhestand prüfen – das gilt auch für die Absicherung von Krankheitskosten.
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