Versicherungen für Rechtsanwälte: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der Absicherung durch Versicherungen hat der Anwalt oder die Anwältin (im Nachfolgenden Anwalt genannt) eine ganze Reihe von Versicherungssparten zu betrachten, um sich für ihre Tätigkeit und Versorgung abzusichern.
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Bei der Absicherung durch Versicherungen hat der Anwalt oder die Anwältin (im Nachfolgenden Anwalt genannt) eine ganze Reihe von Versicherungssparten zu betrachten, um sich für seine Tätigkeit und Versorgung abzusichern.  
 
 
In erster Linie ist die [[Haftpflichtversicherung]] zu betrachten.  
 
  
 
Nachfolgend eine – nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen sind:  
 
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* [[Geschäftsversicherung|Praxissachversicherung oder Inventarversicherung]] (z.B. Feuer-, Einbruch-Diebstahl., Leitungswasser., Glasversicherung etc.)
 
* [[Geschäftsversicherung|Praxissachversicherung oder Inventarversicherung]] (z.B. Feuer-, Einbruch-Diebstahl., Leitungswasser., Glasversicherung etc.)
 
* [[Elektronikversicherung]]  
 
* [[Elektronikversicherung]]  
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Natürlich muss der Anwalt auch seinen Versorgungsbedarf bei Berufsunfähigkeit, Erkrankung und im Ruhestand prüfen – das gilt auch für die Absicherung von Krankheitskosten .
  
 
==Anbieter==
 
==Anbieter==

Aktuelle Version vom 23. Dezember 2010, 18:33 Uhr

Bei der Absicherung durch Versicherungen hat der Anwalt oder die Anwältin (im Nachfolgenden Anwalt genannt) eine ganze Reihe von Versicherungssparten zu betrachten, um sich für seine Tätigkeit und Versorgung abzusichern.

Nachfolgend eine – nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen sind:

Natürlich muss der Anwalt auch seinen Versorgungsbedarf bei Berufsunfähigkeit, Erkrankung und im Ruhestand prüfen – das gilt auch für die Absicherung von Krankheitskosten .

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