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Das Arbeitsentgelt ist die Grundlage der Beitragsberechnung für Arbeitnehmer.
Dazu gehören grundsätzlich alle Einnahmen, die aus einem Beschäftigungsverhältnis zufließen, zum Beispiel auch:
Siehe Gesetzliche Rentenversicherung
Quellenhinweis:
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de