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Entgeltpunkte für [[Gesetzliche Rentenversicherung: Beitragszeiten|Beitragszeiten]] sind Bestandteil der [[Gesetzliche Rentenversicherung: Persönliche Entgeltpunkte|persönlichen Entgeltpunkte]] jedes Versicherten. | Entgeltpunkte für [[Gesetzliche Rentenversicherung: Beitragszeiten|Beitragszeiten]] sind Bestandteil der [[Gesetzliche Rentenversicherung: Persönliche Entgeltpunkte|persönlichen Entgeltpunkte]] jedes Versicherten. | ||
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Entgeltpunkte sind ein wichtiger Bestandteil der Rentenformel. Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich unter anderem aus dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten.
Tabelle: Beispiel zur Berechnung von Entgeltpunkten
individuelles Entgelt für 2006 | Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2006 | Entgeltpunkte |
---|---|---|
63.000 EUR (BBG 2006) | 29.304 EUR | 2,15 |
29.304 EUR | 29.304 EUR | 1,00 |
15.000 EUR | 29.304 EUR | 0,51 |
Entgeltpunkte für Beitragszeiten sind Bestandteil der persönlichen Entgeltpunkte jedes Versicherten.
Siehe Gesetzliche Rentenversicherung
Quellenhinweis:
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de