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− | Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Schadenstag, also den Kaufpreis für ein gleichwertiges, gebrauchtes Fahrzeug. | + | Versicherte Leistung in der Vollkasko- und der Teilkasko-Versicherung. Der Versicherer ersetzt Schäden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Schadenstag, also den Kaufpreis für ein gleichwertiges, gebrauchtes Fahrzeug. |
Teilweise wird von den Kfz-Versicherern innerhalb der ersten Monate der Versicherung ein Neuwertersatz für ein entwendetes oder nicht mehr reparierbares Fahrzeug geleistet. | Teilweise wird von den Kfz-Versicherern innerhalb der ersten Monate der Versicherung ein Neuwertersatz für ein entwendetes oder nicht mehr reparierbares Fahrzeug geleistet. |
Versicherte Leistung in der Vollkasko- und der Teilkasko-Versicherung. Der Versicherer ersetzt Schäden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Schadenstag, also den Kaufpreis für ein gleichwertiges, gebrauchtes Fahrzeug.
Teilweise wird von den Kfz-Versicherern innerhalb der ersten Monate der Versicherung ein Neuwertersatz für ein entwendetes oder nicht mehr reparierbares Fahrzeug geleistet.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung wird die Wiederbeschaffung des zerstörten oder abhanden gekommenen Fahrzeugs des Anspruchstellers nach den gleichen Grundsätzen übernommen.
Leistungen der Kfz Versicherung
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...