Gewerbliche Sachversicherung: Elementarschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Elementarschadenversicherung==
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Versichert sind Schadenfälle durch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Hochwasser. Die Schäden müssen durch natürliche, d.h. nicht vom Menschen geschaffene Ursachen entstanden sein. Steht z.B. das Gebäude eines Betriebes auf einem ehemaligen Bergbauschacht, der plötzlich einbricht und Haus samt Betrieb mit in die Tiefe reißt, liegt kein versicherter Schaden vor. Ebenso verhält es sich bei Sturmflut.
  
Versichert sind hier Schadenfälle durch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Hochwasser. Die Schäden müssen durch natürliche, d.h. nicht vom Menschen geschaffene Ursachen entstanden sein. Steht z.B. das Gebäude Ihres Betriebes auf einem ehemaligen Bergbauschacht, der plötzlich einbricht und Haus samt Betrieb mit in die Tiefe reißt, liegt kein versicherter Schaden vor. Ebenso verhält es sich bei Sturmflut.
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Die Gefahren müssen im Paket versichert werden. So kann der Besitzer einer Boutique am Deutschen Eck in Koblenz sich nicht nur gegen Hochwasser versichern, er muss auch das bei ihm relativ unwahrscheinliche Schneedruckrisiko mitversichern und der Hüttenwirt in den Bayerischen Alpen kann sich nicht alleine gegen Schneedruck, sondern muss sich auch gleichzeitig gegen Hochwasserschäden versichern. Wer in einem schadenbelasteten Gebiet wohnt, bekommt die Versicherung oft gar nicht und ansonsten gelten im Schadenfall hohe Selbstbeteiligungen.
  
Die Gefahren müssen im Paket versichert werden. So kann der Besitzer einer Boutique am Deutschen Eck in Koblenz sich nicht nur gegen Hochwasser versichern, er muss auch das bei ihm relativ unwahrscheinliche Schneedruckrisiko mitversichern und der Hüttenwirt in den Bayerischen Alpen kann sich nicht alleine gegen Schneedruck, sondern muss sich auch gleichzeitig gegen Hochwasserschäden versichern. Wer in einem schadenbelasteten Gebiet wohnt, bekommt die Versicherung meist gar nicht und ansonsten gelten im Schadenfall happige Selbstbeteiligungen.
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===Vertragsgrundlage===
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Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden bei gewerblichen Risiken (BEG)
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[[Gewerbliche Sachversicherung: Versicherte Gefahren]]   
  
Mss-/Soll-/Kann-Versicherung? Auch hier kommt es auf die Lage Ihres Betriebes an. Die Spanne geht von "Kannversicherung" bis ”Mussversicherung”.   
 
  
 
[[Kategorie:Nicht industrielle Betriebsversicherung]]
 
[[Kategorie:Nicht industrielle Betriebsversicherung]]

Aktuelle Version vom 1. März 2011, 13:55 Uhr

Versichert sind Schadenfälle durch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Hochwasser. Die Schäden müssen durch natürliche, d.h. nicht vom Menschen geschaffene Ursachen entstanden sein. Steht z.B. das Gebäude eines Betriebes auf einem ehemaligen Bergbauschacht, der plötzlich einbricht und Haus samt Betrieb mit in die Tiefe reißt, liegt kein versicherter Schaden vor. Ebenso verhält es sich bei Sturmflut.

Die Gefahren müssen im Paket versichert werden. So kann der Besitzer einer Boutique am Deutschen Eck in Koblenz sich nicht nur gegen Hochwasser versichern, er muss auch das bei ihm relativ unwahrscheinliche Schneedruckrisiko mitversichern und der Hüttenwirt in den Bayerischen Alpen kann sich nicht alleine gegen Schneedruck, sondern muss sich auch gleichzeitig gegen Hochwasserschäden versichern. Wer in einem schadenbelasteten Gebiet wohnt, bekommt die Versicherung oft gar nicht und ansonsten gelten im Schadenfall hohe Selbstbeteiligungen.

Vertragsgrundlage

Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden bei gewerblichen Risiken (BEG)


Weiterführende Links

Gewerbliche Sachversicherung: Versicherte Gefahren