Glasbruch (Kfz): Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „Leistungsart der Teilkaskoversicherung. Versichert sind die Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs, nicht jedoch Folgeschäden. {{Artikel…“)
 
K
 
Zeile 2: Zeile 2:
  
  
{{Artikelverbesserung}}
+
{{Überarbeiten}}
  
  

Aktuelle Version vom 2. März 2011, 13:39 Uhr

Leistungsart der Teilkaskoversicherung. Versichert sind die Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs, nicht jedoch Folgeschäden.


Vorlage:Überarbeiten


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...