Katrin (Diskussion | Beiträge) |
Arnela (Diskussion | Beiträge) K (hat „Berufsunfähigkeit Definition VVG § 172 Abs. 2“ nach „Berufsunfähigkeit“ verschoben) |
(kein Unterschied)
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Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Diese Definition kann abgeändert werden.
Wir bedanken uns für die Unterstützung des Rudolf Haufe Verlages, der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.haufe.de (Stand des Originaltextes 01.2008).