Bauleistung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Sicherheit nach Maß für Auftraggeber und Auftragnehmer'''
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Jedes Bauwerk wird sorgfältig geplant und von erfahrenen Fachleuten errichtet. Doch während der Bauzeit können unvorhersehbare Dinge geschehen. Dinge, die weder vom Bauherren (Auftraggeber)noch vom Bauträger oder Bauunternehmer (Auftragnehmer) im Voraus realistisch kalkuliert werden können. Die finanziellen Folgen von z.B. extremen Witterungseinflüssen, [[Vandalismus]] oder der Ungeschicklichkeit eines Mitarbeiters können aber beträchtlich sein.
  
Jedes Bauwerk wird sorgfältig geplant und von erfahrenen Fachleuten errichtet. Doch während der Bauzeit können unvorhersehbare Dinge geschehen. Dinge, die weder vom Bauherren (Auftraggeber), Bauträger oder Bauunternehmer (Auftragnehmer) im Voraus realistisch kalkuliert werden können. Die finanziellen Folgen von z.B. extremen Witterungseinflüssen, Vandalismus oder der Ungeschicklichkeit eines Mitarbeiters können aber beträchtlich sein.
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Die Bauleistungsversicherung schützt während der Bauzeit vor den Kosten, die durch unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung an der Bauleistung entstehen können. Versichert sind Baumaßnahmen des Hoch- und des Tiefbaus, einschließlich aller zugehörigen Baustoffe und Bauteile, Hilfsstoffe und Bauhilfsstoffe.  
 
 
Mit der Bauleistungsversicherung sind Sie während der Bauzeit bestens abgesichert. Sie schützt Sie vor den Kosten, die während der Bauzeit durch unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung an der Bauleistung entstehen können. Versichert sind Baumaßnahmen des Hoch- und des Tiefbaus, einschließlich aller zugehörigen Baustoffe und Bauteile, Hilfsstoffe und Bauhilfsstoffe.  
 
  
 
Die Bauleistungsversicherung kann vom Bauherren selber (Auftraggeber) oder vom Bauträger oder Bauunternehmer (Auftragnehmer) abgeschlossen werden und deckt somit die Interessen der am Bau Beteiligten.  
 
Die Bauleistungsversicherung kann vom Bauherren selber (Auftraggeber) oder vom Bauträger oder Bauunternehmer (Auftragnehmer) abgeschlossen werden und deckt somit die Interessen der am Bau Beteiligten.  
 
  
 
'''Entschädigung''' wird z.B. geleistet für Schäden durch  
 
'''Entschädigung''' wird z.B. geleistet für Schäden durch  
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* Diebstahl von versicherten und fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen,  
 
* Diebstahl von versicherten und fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen,  
 
* sowie Glasbruch.   
 
* sowie Glasbruch.   
 
  
 
'''Nicht versichert''' sind z.B.  
 
'''Nicht versichert''' sind z.B.  
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* sowie Fahrzeuge aller Art.  
 
* sowie Fahrzeuge aller Art.  
  
Im Schadenfall ersetzen wir Ihnen die Aufwendungen für Material und Arbeitslöhne, die erforderlich sind, um die Schadenstätte aufzuräumen und die Kosten, um den Bauzustand wiederherzustellen, der vor dem Schadeneintritt bestanden hat.  
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'''Ersetzt werdem im Schadenfall''' die Aufwendungen für Material und Arbeitslöhne, die erforderlich sind, um die Schadenstätte aufzuräumen und die Kosten, um den Bauzustand wiederherzustellen, der vor dem Schadeneintritt bestanden hat.  
  
Bei Totalschäden an Hilfsbauten und Bauhilfsstoffen ersetzen wir Ihnen den Zeitwert. Die Entschädigungsleistung wird um den jeweils vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.  
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Bei Totalschäden an Hilfsbauten und Bauhilfsstoffen wird der Zeitwert ersetzt. Die Entschädigungsleistung wird um den jeweils vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.  
  
 
Die Versicherung gilt für die Dauer der Bauzeit. Sie endet in jedem Fall spätestens mit der Bezugsfertigkeit oder nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme.
 
Die Versicherung gilt für die Dauer der Bauzeit. Sie endet in jedem Fall spätestens mit der Bezugsfertigkeit oder nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme.
  
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{{Anbieter
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|TK-Link=http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/tarifkompass/index.php?xxxSuchbegriff=Bauleistung}}
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===Weiterführende Links===
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[[Außergewöhnliches Hochwasser]]
  
== Produktanbieter ==
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[[Ungewöhnliches Hochwasser]]
 
 
Produktanbieter siehe [[Anbieter | Anbieterseite]].
 
 
 
 
 
 
 
'''Quellenhinweis:'''
 
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] (''Stand des Originaltextes 2008'').
 
  
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=== Quellenhinweis ===
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Wir bedanken uns für die Unterstützung der R+V Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] (''Stand des Originaltextes 2008'').
  
  
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[[Kategorie:Private Sachversicherungen]]
[[Kategorie:Private Sachversicherungen]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen-->
 

Aktuelle Version vom 30. März 2011, 12:19 Uhr

Jedes Bauwerk wird sorgfältig geplant und von erfahrenen Fachleuten errichtet. Doch während der Bauzeit können unvorhersehbare Dinge geschehen. Dinge, die weder vom Bauherren (Auftraggeber)noch vom Bauträger oder Bauunternehmer (Auftragnehmer) im Voraus realistisch kalkuliert werden können. Die finanziellen Folgen von z.B. extremen Witterungseinflüssen, Vandalismus oder der Ungeschicklichkeit eines Mitarbeiters können aber beträchtlich sein.

Die Bauleistungsversicherung schützt während der Bauzeit vor den Kosten, die durch unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung an der Bauleistung entstehen können. Versichert sind Baumaßnahmen des Hoch- und des Tiefbaus, einschließlich aller zugehörigen Baustoffe und Bauteile, Hilfsstoffe und Bauhilfsstoffe.

Die Bauleistungsversicherung kann vom Bauherren selber (Auftraggeber) oder vom Bauträger oder Bauunternehmer (Auftragnehmer) abgeschlossen werden und deckt somit die Interessen der am Bau Beteiligten.

Entschädigung wird z.B. geleistet für Schäden durch

Nicht versichert sind z.B.

Ersetzt werdem im Schadenfall die Aufwendungen für Material und Arbeitslöhne, die erforderlich sind, um die Schadenstätte aufzuräumen und die Kosten, um den Bauzustand wiederherzustellen, der vor dem Schadeneintritt bestanden hat.

Bei Totalschäden an Hilfsbauten und Bauhilfsstoffen wird der Zeitwert ersetzt. Die Entschädigungsleistung wird um den jeweils vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.

Die Versicherung gilt für die Dauer der Bauzeit. Sie endet in jedem Fall spätestens mit der Bezugsfertigkeit oder nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme.


Weiterführende Links

Außergewöhnliches Hochwasser

Ungewöhnliches Hochwasser

Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der R+V Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).