Betriebsschließungsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung.
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Versichert ist eine Tagesentschädigung bei behördlicher Schließung eines Betriebes der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung, bei angeordneten Desinfektionsmaßnahmen sowie für die Entseuchung oder Entsorgung und Wiederbeschaffung von Waren. Außerdem werden die Lohnkosten eines mit Arbeitsverbot belegten Arbeitnehmers wegen Erkrankung, Krankheits- oder Ansteckungsverdachtes oder als Ausscheider oder Ausscheidungsverdächtigter von Erregern.
 
Versichert ist eine Tagesentschädigung bei behördlicher Schließung eines Betriebes der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung, bei angeordneten Desinfektionsmaßnahmen sowie für die Entseuchung oder Entsorgung und Wiederbeschaffung von Waren. Außerdem werden die Lohnkosten eines mit Arbeitsverbot belegten Arbeitnehmers wegen Erkrankung, Krankheits- oder Ansteckungsverdachtes oder als Ausscheider oder Ausscheidungsverdächtigter von Erregern.
  
'''Gegenstand der Versicherung'''
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===Gegenstand der Versicherung===
 
* Schäden durch behördliche Schließung zur Verhinderung der Seuchenverbreitung, entgangener Gewinn, Wiedereröffnungskosten
 
* Schäden durch behördliche Schließung zur Verhinderung der Seuchenverbreitung, entgangener Gewinn, Wiedereröffnungskosten
 
* Schäden durch von Behörden angeordnete Desinfektion des Betriebes, Kosten für Desinfektion
 
* Schäden durch von Behörden angeordnete Desinfektion des Betriebes, Kosten für Desinfektion
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* Kosten für Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen gem. Bundes-Seuchengesetz
 
* Kosten für Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen gem. Bundes-Seuchengesetz
  
'''Leistungen des Versicherers'''
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===Leistungen des Versicherers===
 
* Zahlung der Tagesentschädigung bis zur Dauer von 30 Schließungstagen
 
* Zahlung der Tagesentschädigung bis zur Dauer von 30 Schließungstagen
 
* Zahlung der Tagesentschädigung bis zur Beendigung der Desinfektion
 
* Zahlung der Tagesentschädigung bis zur Beendigung der Desinfektion
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Versicherungsschutz besteht nur für die Betriebsstellen, die im Versicherungsschein ausdrücklich genannt sind. Aus der Wochenumsatzsumme wird eine Tageshöchstentschädigung ermittelt. Sie darf höchstens 110 Prozent aus fortlaufendem Gewinn und Kosten betragen. Die Tageshöchstentschädigung wird i. d. R. für die Dauer der Betriebsschließung, längstens aber 30 Tage gezahlt. Eine Verlängerung auf 60 Tage ist möglich.
 
Versicherungsschutz besteht nur für die Betriebsstellen, die im Versicherungsschein ausdrücklich genannt sind. Aus der Wochenumsatzsumme wird eine Tageshöchstentschädigung ermittelt. Sie darf höchstens 110 Prozent aus fortlaufendem Gewinn und Kosten betragen. Die Tageshöchstentschädigung wird i. d. R. für die Dauer der Betriebsschließung, längstens aber 30 Tage gezahlt. Eine Verlängerung auf 60 Tage ist möglich.
  
'''Vertragsgrundlage'''
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===Vertragsgrundlage===
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Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Betrieben gegen Schäden infolge Seuchengefahr (Betriebsschließungsversicherung AVB-BS)
  
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Betrieben gegen Schäden infolge Seuchengefahr (Betriebsschließungsversicherung AVB-BS)
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'''Quellenhinweis:'''
 
'''Quellenhinweis:'''
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen [http://www.maklercockpit.de/shop/versicherungs-finanz-office-professional-online;jsessionid=4536378305805E7A19735CBABF688A60 hier...]
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Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen [http://www.maklercockpit.de/vfopro-dvb hier...]
  
 
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Aktuelle Version vom 30. März 2011, 12:24 Uhr

Besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung.

Versichert ist eine Tagesentschädigung bei behördlicher Schließung eines Betriebes der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung, bei angeordneten Desinfektionsmaßnahmen sowie für die Entseuchung oder Entsorgung und Wiederbeschaffung von Waren. Außerdem werden die Lohnkosten eines mit Arbeitsverbot belegten Arbeitnehmers wegen Erkrankung, Krankheits- oder Ansteckungsverdachtes oder als Ausscheider oder Ausscheidungsverdächtigter von Erregern.

Gegenstand der Versicherung

Leistungen des Versicherers

Versicherungsschutz besteht nur für die Betriebsstellen, die im Versicherungsschein ausdrücklich genannt sind. Aus der Wochenumsatzsumme wird eine Tageshöchstentschädigung ermittelt. Sie darf höchstens 110 Prozent aus fortlaufendem Gewinn und Kosten betragen. Die Tageshöchstentschädigung wird i. d. R. für die Dauer der Betriebsschließung, längstens aber 30 Tage gezahlt. Eine Verlängerung auf 60 Tage ist möglich.

Vertragsgrundlage

Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Betrieben gegen Schäden infolge Seuchengefahr (Betriebsschließungsversicherung AVB-BS)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...