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* Entschädigungsgrenzen gelten für Schäden an Sachen im Rahmen der Außenversicherung und für Schäden an Räucher-, Trocknungs- und ähnlichen Erhitzungsanlagen sowie an deren Inhalt, wenn der Brand innerhalb der Anlagen ausbricht. | * Entschädigungsgrenzen gelten für Schäden an Sachen im Rahmen der Außenversicherung und für Schäden an Räucher-, Trocknungs- und ähnlichen Erhitzungsanlagen sowie an deren Inhalt, wenn der Brand innerhalb der Anlagen ausbricht. | ||
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AFB, AStB, AWB, AERB zzgl. Klausel 6101 Hagel, ZKBU, AMB, ABE, BEG | AFB, AStB, AWB, AERB zzgl. Klausel 6101 Hagel, ZKBU, AMB, ABE, BEG | ||
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auch sog. Geschäftsinhaltsversicherung für Büro- und Verwaltungsbetriebe, Arztpraxen, Apotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Großhandlungen, Betriebe und Läger
Die Geschäftsversicherung ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige in einer Police mit einer einheitlichen Pauschaldeklaration.
Diese sieht Versicherungssummen lediglich für Betriebseinrichtungen und für Vorräte sowie als Vorsorge zum Ausgleich für eine eventuelle Unterversicherung vor. Abgeleitet von der sich daraus ergebenden Gesamtversicherungssumme sind die Versicherungssummen für Nebenrisiken pauschal beziffert.
Danach können in freier Wahl die Versicherungszweige, Feuer, ED-Raub, LW, Sturm zusammengefasst und zusätzlich Klauseln mit den Einschlüssen Hagel, Klein-BU, Maschinen, Elektronik und Elementarschäden eingeschlossen werden.
AFB, AStB, AWB, AERB zzgl. Klausel 6101 Hagel, ZKBU, AMB, ABE, BEG
Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...