Jagd- und Sportwaffenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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===Bedeutung der Jagd- und Sportwaffenversicherung===
 
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Jagd- und Sportwaffen sowie deren Zubehör sind gefährliche und zum Teil wertvolle Gegenstände, die nicht nur zu Hause, sondern auch beim Transport und beim Gebrauch einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt sind. Es besteht deshalb der Bedarf, diese Sachen gegen Beschädigung, Abhandenkommen oder gar Zerstörung zu versichern. Die grundsätzliche Ausgestaltung der Deckung als Allgefahrenversicherung entspricht somit durchaus dem Bedarf.
 
Jagd- und Sportwaffen sowie deren Zubehör sind gefährliche und zum Teil wertvolle Gegenstände, die nicht nur zu Hause, sondern auch beim Transport und beim Gebrauch einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt sind. Es besteht deshalb der Bedarf, diese Sachen gegen Beschädigung, Abhandenkommen oder gar Zerstörung zu versichern. Die grundsätzliche Ausgestaltung der Deckung als Allgefahrenversicherung entspricht somit durchaus dem Bedarf.
  
 
===Bedingungen der Jagd- und Sportwaffenversicherung===
 
===Bedingungen der Jagd- und Sportwaffenversicherung===
 
 
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat der Versicherungswirtschaft folgende Musterbedingungen zur fakultativen Verwendung empfohlen:
 
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat der Versicherungswirtschaft folgende Musterbedingungen zur fakultativen Verwendung empfohlen:
  
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===Gegenstand der Deckung===
 
===Gegenstand der Deckung===
 
 
Nach § 1 Ziffer 1 AVB Jagd- und Sportwaffen ist der Versicherungsschutz wie folgt definiert:
 
Nach § 1 Ziffer 1 AVB Jagd- und Sportwaffen ist der Versicherungsschutz wie folgt definiert:
 
"Die Versicherung erstreckt sich, wie im Versicherungsschein genannt, auf Jagd- und Sportwaffen sowie Zubehör, wie z. B. Zielfernrohr, Fernglas, Gewehrkoffer oder Futteral, Munitionskoffer, Jagdtasche, Rucksack, Jagdstuhl, Jagdmesser, jagdliche Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke (auch am Körper getragene) und die zum Jagd- und Sportgebrauch notwendige Munition."
 
"Die Versicherung erstreckt sich, wie im Versicherungsschein genannt, auf Jagd- und Sportwaffen sowie Zubehör, wie z. B. Zielfernrohr, Fernglas, Gewehrkoffer oder Futteral, Munitionskoffer, Jagdtasche, Rucksack, Jagdstuhl, Jagdmesser, jagdliche Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke (auch am Körper getragene) und die zum Jagd- und Sportgebrauch notwendige Munition."
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===Versicherungswert===  
 
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'''Der Versicherungswert''' ist nach den Sonderbedingungen für die Neuwert-Versicherung von Jagd- und Sportwaffen nebst Zubehör 1994/2004 der Neuwert. Das ist der allgemein gültige Wiederbeschaffungspreis nach den bei Eintritt des Versicherungsfalles geltenden Preisen. In den meisten von den Gesellschaften angebotenen Bedingungen ist festgelegt: Der Neuwert wird ersetzt, solange der Zeitwert nicht weniger als die Hälfte des Neuwertes beträgt.
 
'''Der Versicherungswert''' ist nach den Sonderbedingungen für die Neuwert-Versicherung von Jagd- und Sportwaffen nebst Zubehör 1994/2004 der Neuwert. Das ist der allgemein gültige Wiederbeschaffungspreis nach den bei Eintritt des Versicherungsfalles geltenden Preisen. In den meisten von den Gesellschaften angebotenen Bedingungen ist festgelegt: Der Neuwert wird ersetzt, solange der Zeitwert nicht weniger als die Hälfte des Neuwertes beträgt.
  
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===Versicherte Gefahren===
 
===Versicherte Gefahren===
 
 
Grundsätzlich handelt es sich um eine '''Allgefahrenversicherung''', die durch die definierten Ausschlusstatbestände begrenzt wird. Nach § 2 AVB Jagd- und Sportwaffen '''haftet der Versicherer für Verlust, Zerstörung und Beschädigung der versicherten Gegenstände.'''
 
Grundsätzlich handelt es sich um eine '''Allgefahrenversicherung''', die durch die definierten Ausschlusstatbestände begrenzt wird. Nach § 2 AVB Jagd- und Sportwaffen '''haftet der Versicherer für Verlust, Zerstörung und Beschädigung der versicherten Gegenstände.'''
  
 
===Ausschlüsse===
 
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'''Ausgeschlossen''' sind nach § 3 der genannten AVB die Gefahren oder Schäden
 
'''Ausgeschlossen''' sind nach § 3 der genannten AVB die Gefahren oder Schäden
  
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===Obliegenheiten===
 
===Obliegenheiten===
 
 
In der Jagd- und Sportwaffenversicherung hat der VN die bekannten Obliegenheiten zu erfüllen, die auch bei anderen Versicherungsverträgen gelten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
 
In der Jagd- und Sportwaffenversicherung hat der VN die bekannten Obliegenheiten zu erfüllen, die auch bei anderen Versicherungsverträgen gelten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
  
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===Zielgruppe===
 
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Personen, für die eine derartige Versicherung von Interesse ist, sind Privatpersonen wie z. B. Jäger- und Sportschützen und Vereine (Jäger- und Schützenvereine).
 
Personen, für die eine derartige Versicherung von Interesse ist, sind Privatpersonen wie z. B. Jäger- und Sportschützen und Vereine (Jäger- und Schützenvereine).
  
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'''Quellenhinweis:'''
 
'''Quellenhinweis:'''

Aktuelle Version vom 30. März 2011, 16:40 Uhr

Die Jagd- und Sportwaffenversicherung ist eine Spezialversicherung für Privatpersonen wie z. B. Jäger- und Sportschützen, aber auch für Jäger- und Sportschützenvereine. Sie wird grundsätzlich als Allgefahrendeckung angeboten.

Bedeutung der Jagd- und Sportwaffenversicherung

Jagd- und Sportwaffen sowie deren Zubehör sind gefährliche und zum Teil wertvolle Gegenstände, die nicht nur zu Hause, sondern auch beim Transport und beim Gebrauch einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt sind. Es besteht deshalb der Bedarf, diese Sachen gegen Beschädigung, Abhandenkommen oder gar Zerstörung zu versichern. Die grundsätzliche Ausgestaltung der Deckung als Allgefahrenversicherung entspricht somit durchaus dem Bedarf.

Bedingungen der Jagd- und Sportwaffenversicherung

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat der Versicherungswirtschaft folgende Musterbedingungen zur fakultativen Verwendung empfohlen:

Die Bedingungen der einzelnen Gesellschaften sehen allerdings durchaus Abweichungen vor.

Gegenstand der Deckung

Nach § 1 Ziffer 1 AVB Jagd- und Sportwaffen ist der Versicherungsschutz wie folgt definiert: "Die Versicherung erstreckt sich, wie im Versicherungsschein genannt, auf Jagd- und Sportwaffen sowie Zubehör, wie z. B. Zielfernrohr, Fernglas, Gewehrkoffer oder Futteral, Munitionskoffer, Jagdtasche, Rucksack, Jagdstuhl, Jagdmesser, jagdliche Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke (auch am Körper getragene) und die zum Jagd- und Sportgebrauch notwendige Munition."

Falls Sie sich für den Abschluss einer Jagd- und Sportwaffenversicherung entscheiden, dann können Sie mit ihrem Hausratversicherer den Ausschluss der versicherten Gegenstände vereinbaren.

Nicht versichert sind Schmucksachen aller Art, Schützenketten, Geld, geldwerte Papiere, Urkunden, Fahrkarten sowie alle Sachen, die nicht zum Jagd- oder Sportgebrauch erforderlich sind.

Der Versicherungsort ist nach § 1 Ziffer 3 AVB Jagd- und Sportwaffen auf die Bundesrepublik Deutschland sowie Beneluxländer, Frankreich, Schweiz und Österreich begrenzt. Viele Versicherer haben jedoch die Deckung auf Europa ausgedehnt. Die Versicherung gilt nicht nur zu Hause, sondern auch auf Transporten, während der Mitführung und im Gebrauch.

Versicherungswert

Der Versicherungswert ist nach den Sonderbedingungen für die Neuwert-Versicherung von Jagd- und Sportwaffen nebst Zubehör 1994/2004 der Neuwert. Das ist der allgemein gültige Wiederbeschaffungspreis nach den bei Eintritt des Versicherungsfalles geltenden Preisen. In den meisten von den Gesellschaften angebotenen Bedingungen ist festgelegt: Der Neuwert wird ersetzt, solange der Zeitwert nicht weniger als die Hälfte des Neuwertes beträgt.

Bei Totalverlust aller bezeichneten, einzelnen versicherten Gegenstände bzw. bei einer dem Totalverlust gleichzusetzenden Reparaturunwürdigkeit ersetzt der Versicherer den Neuwert am Schadentag bis zur Höhe der vollen bzw. anteiligen Versicherungssumme.

Reparaturunwürdigkeit liegt vor, wenn die Wiederherstellungs- oder Neubeschaffungskosten der Teilstücke einschließlich der Nebenkosten den Neuwert des betreffenden versicherten Gegenstandes am Schadentag erreichen oder überschreiten (Ziff. 2 der Sonderbedingungen).

Versicherte Gefahren

Grundsätzlich handelt es sich um eine Allgefahrenversicherung, die durch die definierten Ausschlusstatbestände begrenzt wird. Nach § 2 AVB Jagd- und Sportwaffen haftet der Versicherer für Verlust, Zerstörung und Beschädigung der versicherten Gegenstände.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind nach § 3 der genannten AVB die Gefahren oder Schäden

Obliegenheiten

In der Jagd- und Sportwaffenversicherung hat der VN die bekannten Obliegenheiten zu erfüllen, die auch bei anderen Versicherungsverträgen gelten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Darüber hinaus sind nach § 5 AVB Jagd- und Sportwaffen u. a. folgende Bedingungen und Auflagen zu beachten:

Zielgruppe

Personen, für die eine derartige Versicherung von Interesse ist, sind Privatpersonen wie z. B. Jäger- und Sportschützen und Vereine (Jäger- und Schützenvereine).


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...