Kunstversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden volljährigen Person,
 
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* Bearbeitung, Reinigung durch Dritte, Reparatur und Restaurierung.
 
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Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen [http://www.maklercockpit.de/vfopro-dvb hier...]
  
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Aktuelle Version vom 31. März 2011, 10:14 Uhr

Spezielle Form der Hausratversicherung, die als Allgefahrendeckung für Kunstwerke konzipiert ist, da die Hausratversicherung eine Reihe für Kunstwerke existenzielle Gefahren und Schäden nicht abdeckt. Basis sind die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Kunstgegenständen und Antiquitäten (AKAB) oder Versicherer-individuelle Deckungskonzepte und Bedingungswerke.

Nach den AKAB leistet der Versicherer Entschädigung für Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen (Allgefahrendeckung). Der Versicherungsschutz kann aufgrund besonderer Vereinbarung auf einzelne Gefahren beschränkt werden.

Ausgeschlossen bleiben grundsätzlich:


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...