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Vollversicherung liegt in der Sachversicherung vor, wenn die Versicherungssumme genau dem Versicherungswert entspricht.
Daneben kommt der Begriff auch in der Krankenversicherung vor und bezeichnet dort eine 100-prozentige Abdeckung der Krankheitskosten durch die Krankenversicherung.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...