Berufsunfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Diese Definition kann abgeändert werden.
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Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Diese Definition kann abgeändert werden (§ 172 Abs. 2 VVG).
  
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==Weiterführende Links==
  
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[[Private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)]]
  
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[[Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)]]
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[[Kategorie:Arbeitskraftabsicherung, privat]]

Aktuelle Version vom 5. Mai 2011, 11:18 Uhr

Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Diese Definition kann abgeändert werden (§ 172 Abs. 2 VVG).

Weiterführende Links

Private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)

Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung (BUZ)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...