Versicherungspflicht (Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland sind ab 1.1.2009 verpflichtet, eine [[Die Private Krankenversicherung|private Krankenversicherung]] abzuschließen, es sei denn, sie sind in einer [[Die Gesetzliche Kranken-Versicherung (GKV)|gesetzlichen Krankenversicherung]] versichert oder versicherungspflichtig oder haben Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Anspruch auf Sozialleistungen (§ 193 Abs. 3 VVG).
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Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen [http://www.maklercockpit.de/vfopro-dvb hier...]
 
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[[Kategorie:Krankenversicherung, gesetzlich]]
 
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Version vom 17. Juni 2011, 14:37 Uhr

Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland sind ab 1.1.2009 verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen, es sei denn, sie sind in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder versicherungspflichtig oder haben Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Anspruch auf Sozialleistungen (§ 193 Abs. 3 VVG).


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...