Inlays (Private Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

K (hat „Inlays“ nach „Inlays (Private Krankenversicherung)“ verschoben)
K
 
Zeile 6: Zeile 6:
  
  
[[Kategorie:Krankenversicherung, allgemein]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen-->
+
[[Kategorie:Krankenversicherung, privat]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen-->

Aktuelle Version vom 22. Juni 2011, 15:25 Uhr

Inlays sind Zahnfüllungen, die vom Fertigungsaufwand und von den Kosten her vergleichbar sind mit Zahnkronen. Sie gehören jedoch zu den konservierenden Maßnahmen und fallen dadurch unter Zahnbehandlungskosten. In der Vollkostenversicherung werden Inlays erstattet, wenn die Versorgung eines Zahnes mit einer Füllung medizinisch notwendig ist. Sollen nicht erneuerungsbedürftige Amalgamfüllungen durch Inlays ersetzt werden, z. B. wegen allergischer Reaktionen auf Amalgam, so muss die medizinische Notwendigkeit durch einen sog. Epikutan-Test nachgewiesen werden.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...