Beihilfeberechtigte (Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Version vom 1. Juli 2011, 12:37 Uhr

Beihilfeberechtigte Personen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sind Beamte und Richter, Ruhestandsbeamte und Richter im Ruhestand, Witwen, Witwer und Kinder der vorgenannten Personen sowie in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehende Personen (Auszubildende und Praktikanten in der Verwaltung, Schulpraktikanten).


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...