Beihilfebescheinigung (Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Jeder Versicherungsnehmer, der nach den Beihilfetarifen versichert ist, bekommt mit dem Versicherungsschein eine Beihilfebescheinigung zur Vorlage bei der Beihilfefestsetzungsstelle.
 
Jeder Versicherungsnehmer, der nach den Beihilfetarifen versichert ist, bekommt mit dem Versicherungsschein eine Beihilfebescheinigung zur Vorlage bei der Beihilfefestsetzungsstelle.
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[[Beihilfe (Private Krankenversicherung)]]
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[[Beihilfebemessungssatz (Krankenversicherung)]]
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[[Beihilfeberechtigte (Krankenversicherung)]]
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[[Beihilfeversicherung VVG § 199]]
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[[Hundertprozentgrenze Beihilfe]]
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[[Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Bundesbeihilfe)]]
  
  
 
'''Quellenhinweis:'''
 
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Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen [http://www.maklercockpit.de/shop/versicherungs-finanz-office-professional-online;jsessionid=4536378305805E7A19735CBABF688A60 hier...]
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Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen [http://www.maklercockpit.de/vfopro-dvb hier...]
  
[[Kategorie:Krankenversicherung, privat]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen-->
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[[Kategorie:Krankenversicherung, privat]]
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Aktuelle Version vom 1. Juli 2011, 12:52 Uhr

Jeder Versicherungsnehmer, der nach den Beihilfetarifen versichert ist, bekommt mit dem Versicherungsschein eine Beihilfebescheinigung zur Vorlage bei der Beihilfefestsetzungsstelle.

Weiterführende Links

Beihilfe (Private Krankenversicherung)

Beihilfebemessungssatz (Krankenversicherung)

Beihilfeberechtigte (Krankenversicherung)

Beihilfeversicherung VVG § 199

Hundertprozentgrenze Beihilfe

Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Bundesbeihilfe)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...