Beihilfeversicherung (Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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In der Krankheitskostenversicherung für Beihilfeberechtigte kann vereinbart werden, dass diese bei Versetzung in den Ruhestand automatisch in dem Umfang endet, in dem die Beihilfe angehoben wird. Außerdem haben Beihilfeberechtigte jetzt innerhalb von sechs Monaten nach einer Änderung der Beihilfevorschriften das Recht, eine '''Anpassung der privaten Versicherung ohne Risikoprüfung und Wartezeiten''' zu beantragen.
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In der Krankheitskostenversicherung für [[Beihilfeberechtigte (Krankenversicherung)|Beihilfeberechtigte]] kann vereinbart werden, dass diese bei Versetzung in den Ruhestand automatisch in dem Umfang endet, in dem die [[Beihilfe (Private Krankenversicherung)|Beihilfe]] angehoben wird. Außerdem haben Beihilfeberechtigte jetzt innerhalb von sechs Monaten nach einer Änderung der Beihilfevorschriften das Recht, eine Anpassung der privaten Versicherung ohne Risikoprüfung und Wartezeiten zu beantragen.
  
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====Quellenhinweis:====
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[[Beihilfebemessungssatz (Krankenversicherung)]]
Wir bedanken uns für die Unterstützung des Rudolf Haufe Verlages, der uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.haufe.de www.haufe.de] (''Stand des Originaltextes 01.2008'').
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Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen [http://www.maklercockpit.de/vfopro-dvb hier...]
  
 
   
 
   
[[Kategorie:Gesetze]]
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[[Kategorie:Krankenversicherung, gesetzlich]]
 
[[Kategorie:Krankenversicherung, privat]]
 
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Aktuelle Version vom 1. Juli 2011, 14:04 Uhr

In der Krankheitskostenversicherung für Beihilfeberechtigte kann vereinbart werden, dass diese bei Versetzung in den Ruhestand automatisch in dem Umfang endet, in dem die Beihilfe angehoben wird. Außerdem haben Beihilfeberechtigte jetzt innerhalb von sechs Monaten nach einer Änderung der Beihilfevorschriften das Recht, eine Anpassung der privaten Versicherung ohne Risikoprüfung und Wartezeiten zu beantragen.

Weiterführende Links

Beihilfe (Private Krankenversicherung)

Beihilfebemessungssatz (Krankenversicherung)

Beihilfeberechtigte (Krankenversicherung)

Beihilfebescheinigung (Krankenversicherung)

Hundertprozentgrenze Beihilfe

Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Bundesbeihilfe)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...