Krankenhaustagegeldversicherung (Private Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Der Versicherungsnehmer vereinbart mit dem Abschluss einer solchen Versicherung, dass auch die Kosten abgedeckt werden, welche grundsätzlich durch den Krankenhausaufenthalt zusätzlich entstehen.
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Leistungsart der <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_privat Privaten Krankenversicherung (PKV)]</span>. Sie leistet bei Krankenhausaufenthalten pro Tag das vereinbarte Tagegeld. Damit kann der Versicherte zusätzliche Kosten abdecken, die ihm im Krankenhaus entstehen (Beispiel: [[GKV: Zuzahlungen|Zuzahlungen]] des gesetzlich Versicherten, Verpflegung, Telefon) oder Mehraufwendungen, die privat (Beispiel: Kinderbetreuung) oder im Betrieb (Beispiel: Stellvertretung) entstehen.
Dabei wird für jeden Tag des Krankenhausaufenthalts dem Versicherungsnehmer eine bestimmte Summe, das Krankenhaustagegeld, ausgezahlt.
 
  
Insbesondere für Selbständige und Freiberufler kann diese Zusatzversicherung von Bedeutung zur Finanzierung der weiterlaufenden Fixkosten im Betrieb sein.
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Der privat Versicherte kann beim Verzicht auf Wahlleistungen im Krankenhaus ein [[Krankenhaustagegeld (Private Krankenversicherung)|Krankenhaustagegeld]] als Ausgleich erhalte.
  
Grundsätzlich kann das Krankenhaustagegeld zweckunbestimmt eingesetzt werden.
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==Weiterführende Links==
  
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[[Krankentagegeldversicherung (Private Krankenversicherung)]]
  
  
 
'''Quellenhinweis:''':
 
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Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.smartcompagnie.de/ www.smartcompagnie.de] (''Stand des Originaltextes 2006'').
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Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen [http://www.maklercockpit.de/vfopro-dvb hier...]
  
 
[[Kategorie:Krankenversicherung, privat]]
 
[[Kategorie:Krankenversicherung, privat]]

Aktuelle Version vom 1. Juli 2011, 14:55 Uhr

Leistungsart der Privaten Krankenversicherung (PKV). Sie leistet bei Krankenhausaufenthalten pro Tag das vereinbarte Tagegeld. Damit kann der Versicherte zusätzliche Kosten abdecken, die ihm im Krankenhaus entstehen (Beispiel: Zuzahlungen des gesetzlich Versicherten, Verpflegung, Telefon) oder Mehraufwendungen, die privat (Beispiel: Kinderbetreuung) oder im Betrieb (Beispiel: Stellvertretung) entstehen.

Der privat Versicherte kann beim Verzicht auf Wahlleistungen im Krankenhaus ein Krankenhaustagegeld als Ausgleich erhalte.

Weiterführende Links

Krankentagegeldversicherung (Private Krankenversicherung)


Quellenhinweis:: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...