Arnela (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können sich folgende Personenkreise freiwillig versichern: * Arbeitnehmer und andere Pflichtversicherte, die zum B…“) |
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(kein Unterschied)
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In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können sich folgende Personenkreise freiwillig versichern:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...