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* Arbeitnehmer und Auszubildende | * Arbeitnehmer und Auszubildende | ||
− | * | + | * Arbeitslose |
* Künstler und Publizisten | * Künstler und Publizisten | ||
* Studenten | * Studenten |
In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind folgende Personenkreise pflichtversichert:
Seit dem 1. April 2007 besteht für alle Personen, die der GKV zuzurechnen sind, eine Versicherungspflicht.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...