Versicherungsfreie Personen (Gesetzliche Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Nicht jeder ist in der GKV versicherungspflichtig. Folgende Personengruppen sind versicherungsfrei in der GKV:
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In der <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_gesetzlich Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)]</span> sind folgende Personenkreise versicherungsfrei und können sich nur in Einzelfällen freiwillig versichern:
  
* Arbeitnehmer mit einem Verdienst oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
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* Arbeitnehmer über der [[Jahresarbeitsentgeltgrenze (Krankenversicherung)|Jahresarbeitsentgeltgrenze]]
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* Selbstständige mit Ausnahme der Scheinselbstständigen, Künstler und Landwirte
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* Freiberufler
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* Beamte, auch pensionierte Beamte, sowie Geistliche und Lehrer, die beamtenrechtlichen Vorschriften unterliegen
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* Öffentliche Bedienstete mit Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge
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* Studenten, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind
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* Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie in den letzten fünf Jahren vorher nicht Mitglied der GKV waren und mindestens die Hälfte dieser Zeit auch nicht versicherungspflichtig waren
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* Kurzfristig geringfügig Beschäftigte
  
* Selbstständige (ohne Künstler, Landwirte), Freiberufler, Beamte, Richter, Soldaten
 
  
* Beihilfeberechtigte des öffentlichen Dienstes
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'''Quellenhinweis:''':
 
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Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen [http://www.maklercockpit.de/vfopro-dvb hier...]
* kurzfristig geringfügig Beschäftigte
 
 
 
* Studenten mit Arbeitseinkommen
 
 
 
* Personen ab dem 55. Lebensjahr, soweit sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahren in der GKV versichert waren und mind. 50% dieser Zeit auch nicht versicherungspflichtig waren.
 
 
 
(''Für Arbeitnehmer, welche im Laufe des Jahres durch Lohnerhöhungen plötzlich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, tritt die Versicherungsfreiheit „nachträglich“ ein. Dabei kann der Versicherte  innerhalb von 14 Tagen – nach Information seiner Krankenkasse – aus der GKV austreten und einen privaten Krankenversicherungsvertrag wählen. Dabei ist es dem Versicherten möglich, eine rückwirkende Kündigung zum 01.01. des laufenden Kalenderjahres auszusprechen.'') '''Dies ist eine alte Regel, müsste bei Gelegenheit überarbeitet werden...'''
 
==BEFREIUNG VON DER VERSICHERUNGSPFLICHT GKV==
 
 
 
'''''NOCH KORREKT?????'''''
 
 
 
Umgekehrt gibt es die Möglichkeit, dass ein einst versicherungsfreier Versicherter – durch die Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze – wieder in die Versicherungspflicht der GKV hineinrutscht. In diesem besonderen Fall kann der Versicherte sich von der Versicherungspflicht in der GKV, innerhalb von drei Monaten,  auf Antrag befreien lassen.  
 
  
 
==ZURÜCK IN DIE GKV==
 
 
Ein privat Versicherter möchte zurück in da System der GKV. Geht das? Ein klares „Jein“. Ein Zurück in die GKV ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich:
 
 
* Arbeitslosigkeit
 
 
* Einkommen liegt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Eintritt der Versicherungspflicht, soweit nicht Befreiungsantrag gestellt wurde).
 
 
Ausnahme: Versicherte 55 Jahre und älter, wenn sie innerhalb der letzten 5 Jahre nicht in der GKV versichert und nicht versicherungspflichtig waren.
 
 
* Ablauf des Studiums
 
 
 
 
'''Quellenhinweis:''':
 
Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.smartcompagnie.de/ www.smartcompagnie.de] (''Stand des Originaltextes 2006'').
 
  
 
[[Kategorie:Krankenversicherung, gesetzlich]]
 
[[Kategorie:Krankenversicherung, gesetzlich]]

Aktuelle Version vom 10. August 2011, 11:05 Uhr

In der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind folgende Personenkreise versicherungsfrei und können sich nur in Einzelfällen freiwillig versichern:


Quellenhinweis:: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...