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− | In der [ | + | In der <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_gesetzlich Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)]</span> sind folgende Personenkreise versicherungsfrei und können sich nur in Einzelfällen freiwillig versichern: |
− | * Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze | + | * Arbeitnehmer über der [[Jahresarbeitsentgeltgrenze (Krankenversicherung)|Jahresarbeitsentgeltgrenze]] |
* Selbstständige mit Ausnahme der Scheinselbstständigen, Künstler und Landwirte | * Selbstständige mit Ausnahme der Scheinselbstständigen, Künstler und Landwirte | ||
* Freiberufler | * Freiberufler | ||
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* Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie in den letzten fünf Jahren vorher nicht Mitglied der GKV waren und mindestens die Hälfte dieser Zeit auch nicht versicherungspflichtig waren | * Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie in den letzten fünf Jahren vorher nicht Mitglied der GKV waren und mindestens die Hälfte dieser Zeit auch nicht versicherungspflichtig waren | ||
* Kurzfristig geringfügig Beschäftigte | * Kurzfristig geringfügig Beschäftigte | ||
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In der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind folgende Personenkreise versicherungsfrei und können sich nur in Einzelfällen freiwillig versichern:
Quellenhinweis::
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...