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Enthält eine umfassende Liste der Behandlungen durch Ärzte und die dafür gültigen Punktwerte, die in einen Gebührensatz umgerechnet werden können. Die GOÄ ist Basis der Leistungsabrechnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber den Krankenkassen. Auch bei Privatversicherten wird sie angewendet, sofern der Arzt keine separate Honorarvereinbarung ausdrücklich vereinbart hat. Die PKV erstattet Krankheitskosten in aller Regel auf Basis der GOÄ, nur wenige Tarife gestatten auch abweichende Vereinbarungen.
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Enthält eine umfassende Liste der Behandlungen durch Ärzte und die dafür gültigen Punktwerte, die in einen Gebührensatz umgerechnet werden können. Die GOÄ ist Basis der Leistungsabrechnung in der <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_gesetzlich Gesetzlichen Krankenversicherung]</span> gegenüber den Krankenkassen. Auch bei Privatversicherten wird sie angewendet, sofern der Arzt keine separate [[Honorarvereinbarung]] ausdrücklich vereinbart hat. Die <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_privat PKV]</span> erstattet Krankheitskosten in aller Regel auf Basis der GOÄ, nur wenige Tarife gestatten auch abweichende Vereinbarungen.
  
 
Ärzte dürfen grundsätzlich persönliche Leistungen mit dem 1- bis maximal 3,5-fachen Gebührensatz abrechnen, wobei ein höherer Satz als der 2,3-fache mit besonderen medizinischen Erschwernissen begründet werden muss.
 
Ärzte dürfen grundsätzlich persönliche Leistungen mit dem 1- bis maximal 3,5-fachen Gebührensatz abrechnen, wobei ein höherer Satz als der 2,3-fache mit besonderen medizinischen Erschwernissen begründet werden muss.
 
  
 
==Weiterführende Links==
 
==Weiterführende Links==
  
[[Die Gesetzliche Kranken-Versicherung (GKV)|Gesetzliche Krankenversicherung]]
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[[GebüH]]
  
 
[[GOZ]]
 
[[GOZ]]
 
[[Die Private Krankenversicherung|Private Krankenversicherung]]
 
  
  
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[[Kategorie:Krankenversicherung, privat]]
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[[Kategorie:Krankenversicherung, gesetzlich]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen-->

Version vom 12. August 2011, 14:11 Uhr

Gebührenordnung für Ärzte.

Enthält eine umfassende Liste der Behandlungen durch Ärzte und die dafür gültigen Punktwerte, die in einen Gebührensatz umgerechnet werden können. Die GOÄ ist Basis der Leistungsabrechnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber den Krankenkassen. Auch bei Privatversicherten wird sie angewendet, sofern der Arzt keine separate Honorarvereinbarung ausdrücklich vereinbart hat. Die PKV erstattet Krankheitskosten in aller Regel auf Basis der GOÄ, nur wenige Tarife gestatten auch abweichende Vereinbarungen.

Ärzte dürfen grundsätzlich persönliche Leistungen mit dem 1- bis maximal 3,5-fachen Gebührensatz abrechnen, wobei ein höherer Satz als der 2,3-fache mit besonderen medizinischen Erschwernissen begründet werden muss.

Weiterführende Links

GebüH

GOZ


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...