Ambulante Ergänzungstarife (Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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'''2. [[Hilfsmittel (KV)|Hilfsmittel]]: Hörgeräte, orthopädische Einlagen / Schuhe, Prothesen, Krankenfahrstuhl soweit diese nicht von der [[Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)|GKV]] bezahlt werden'''
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'''2. [[Hilfsmittel (Krankenversicherung)|Hilfsmittel]]: Hörgeräte, orthopädische Einlagen / Schuhe, Prothesen, Krankenfahrstuhl soweit diese nicht von der <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_gesetzlich GKV]</span> bezahlt werden'''
  
 
'''3. gesetzliche Zuzahlungen des Versicherten zu ärztlich verordneten Medikamenten'''
 
'''3. gesetzliche Zuzahlungen des Versicherten zu ärztlich verordneten Medikamenten'''

Aktuelle Version vom 18. August 2011, 10:01 Uhr

Die ambulanten Ergänzungstarife werden in der Praxis oftmals als Versicherungspaket-Lösung angeboten. Diese „beliebten“ Ergänzungstarife bei den gesetzlich Versicherten leisten bis zu einem bestimmten Prozentsatz und Höchstbetrag für bestimmte ambulante Leistungen, wie zum Beispiel:

1. Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)

2. Hilfsmittel: Hörgeräte, orthopädische Einlagen / Schuhe, Prothesen, Krankenfahrstuhl soweit diese nicht von der GKV bezahlt werden

3. gesetzliche Zuzahlungen des Versicherten zu ärztlich verordneten Medikamenten

Die Tarifwelt der Ergänzungstarife ist dabei von Unternehmen zu Unternehmen vielfältig. Ein exaktes Leistungsverzeichnis ergibt sich daher alleine aus den entsprechenden Tarifbedingungen.


Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 2006).