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− | Leistungsart der [ | + | Leistungsart der <span class="plainlinks">[http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_privat Privaten Krankenversicherung (PKV)]</span>. Dazu zählen nach den [[Musterbedingungen (MB/KK)|Musterbedingungen zur Krankheitskostenversicherung (MB/KK)]] und den Tarifbestimmungen: |
* Ärztliche Beratungen, Untersuchungen, ambulante Operationen u.a. | * Ärztliche Beratungen, Untersuchungen, ambulante Operationen u.a. | ||
− | * [[Arzneimittel|Arznei-]] und Verbandmittel, [[Heilmittel|Heil-]] und [[Hilfsmittel]] | + | * [[Arzneimittel (Krankenversicherung)|Arznei-]] und [[Verbandmittel (Gesetzliche Krankenversicherung)|Verbandmittel]], [[Heilmittel (Krankenversicherung)|Heil-]] und [[Hilfsmittel (Krankenversicherung)|Hilfsmittel]] |
* Vorsorgeuntersuchungen | * Vorsorgeuntersuchungen | ||
* Psychotherapeutische Behandlungen | * Psychotherapeutische Behandlungen | ||
− | Im Unterschied zur [ | + | Im Unterschied zur <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_gesetzlich GKV]</span> sind in der Regel folgende Leistungsverbesserungen enthalten: |
* Brillen werden im Rahmen von jährlichen Höchstbeträgen erstattet. | * Brillen werden im Rahmen von jährlichen Höchstbeträgen erstattet. | ||
* Im Einzelfall sind auch nicht schulmedizinische Behandlungsmethoden mitversichert, wenn sie Aussicht auf Erfolg haben. | * Im Einzelfall sind auch nicht schulmedizinische Behandlungsmethoden mitversichert, wenn sie Aussicht auf Erfolg haben. | ||
− | * [[Heilpraktikerbehandlung ( | + | * [[Heilpraktikerbehandlung (Private Krankenversicherung)|Heilpraktikerbehandlungen]] sind mitversichert. |
− | * Der Arzt kann frei gewählt werden, allerdings gibt es inzwischen auch einige Tarife, die vorsehen, dass der Versicherte grundsätzlich erst den [[Hausarzt]] aufsucht. | + | * Der Arzt kann frei gewählt werden, allerdings gibt es inzwischen auch einige Tarife, die vorsehen, dass der Versicherte grundsätzlich erst den [[Primärarztprinzip (Krankenversicherung)|Hausarzt]] aufsucht. |
* Der Arzt kann einen höheren als den einfachen Gebührensatz abrechnen. | * Der Arzt kann einen höheren als den einfachen Gebührensatz abrechnen. | ||
* Es werden keine Zuzahlungen bei Medikamenten und anderen Leistungen erhoben. | * Es werden keine Zuzahlungen bei Medikamenten und anderen Leistungen erhoben. | ||
− | * [[Fahrtkosten]] bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit sind mitversichert. | + | * [[Fahrtkosten (Krankenversicherung)|Fahrtkosten]] bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit sind mitversichert. |
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+ | ==Weiterführende Links== | ||
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+ | [[GOÄ]] | ||
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+ | [[Zahnärztliche Behandlung (Gesetzliche Krankenversicherung)]] | ||
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+ | [[Ärztliche Behandlung (Gesetzliche Krankenversicherung)]] | ||
Leistungsart der Privaten Krankenversicherung (PKV). Dazu zählen nach den Musterbedingungen zur Krankheitskostenversicherung (MB/KK) und den Tarifbestimmungen:
Im Unterschied zur GKV sind in der Regel folgende Leistungsverbesserungen enthalten:
Zahnärztliche Behandlung (Gesetzliche Krankenversicherung)
Ärztliche Behandlung (Gesetzliche Krankenversicherung)
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...