Antragstellung (Private Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Anders als in der [[Die Gesetzliche Kranken-Versicherung (GKV)|GKV]] ist in der <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_privat PKV]</span> eine Antragstellung erforderlich. Der Versicherer entscheidet nach einer Risikoprüfung über eine Annahme mit oder ohne Einschränkungen oder eine Ablehnung. Maßgeblich dafür sind insbesondere Alter, Geschlecht, Beruf oder Vorerkrankungen der zu versichernden Person. Der Antrag stellt rechtlich eine Willenserklärung des Kunden dar, die bei übereinstimmender Willenserklärung des Versicherers (Annahmeerklärung oder Policenzusendung ohne Abweichungen und innerhalb der [[Antragsbindefrist]]) zum Vertrag führt.
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Anders als in der <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_gesetzlich GKV]</span> ist in der <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_privat PKV]</span> eine Antragstellung erforderlich. Der Versicherer entscheidet nach einer Risikoprüfung über eine Annahme mit oder ohne Einschränkungen oder eine Ablehnung. Maßgeblich dafür sind insbesondere Alter, Geschlecht, Beruf oder Vorerkrankungen der zu versichernden Person. Der Antrag stellt rechtlich eine Willenserklärung des Kunden dar, die bei übereinstimmender Willenserklärung des Versicherers (Annahmeerklärung oder Policenzusendung ohne Abweichungen und innerhalb der [[Antragsbindefrist]]) zum Vertrag führt.
  
 
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Aktuelle Version vom 18. August 2011, 11:00 Uhr

Anders als in der GKV ist in der PKV eine Antragstellung erforderlich. Der Versicherer entscheidet nach einer Risikoprüfung über eine Annahme mit oder ohne Einschränkungen oder eine Ablehnung. Maßgeblich dafür sind insbesondere Alter, Geschlecht, Beruf oder Vorerkrankungen der zu versichernden Person. Der Antrag stellt rechtlich eine Willenserklärung des Kunden dar, die bei übereinstimmender Willenserklärung des Versicherers (Annahmeerklärung oder Policenzusendung ohne Abweichungen und innerhalb der Antragsbindefrist) zum Vertrag führt.

Weiterführende Links

Antragsmodell

Invitatiomodell VVG § 7


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...